FRIEDRICH VORWERK legt finalen Angebotspreis auf 45 EUR je Aktie fest
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DGAP-News: Friedrich Vorwerk Group SE / Schlagwort(e): Börsengang
FRIEDRICH VORWERK legt finalen Angebotspreis auf 45 EUR je Aktie fest
23.03.2021 / 15:47
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FRIEDRICH VORWERK legt finalen Angebotspreis auf 45 EUR je Aktie fest
* Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)
voraussichtlich am 25. März 2021
* Unternehmen erhält Bruttoerlös von 90 Mio. EUR zur Beschleunigung des
Wachstums im Wasserstoffmarkt
* Insgesamt 9,2 Mio. Aktien platziert, was einen Streubesitz von 46 %
bedeutet
* MBB SE und CEO Torben Kleinfeldt bleiben Mehrheitsaktionäre
Tostedt, 23. März 2021- Die FRIEDRICH VORWERK Group SE, ein führender
Anbieter von Lösungen im Bereich der Energieinfrastruktur für Gas-, Strom-
und Wasserstoffanwendungen ("FRIEDRICH VORWERK" oder das "Unternehmen"), hat
den endgültigen Angebotspreis für seinen Börsengang (das "Angebot") auf
45,00 EUR je Aktie festgelegt. Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird
voraussichtlich am 25. März 2021 unter dem Handelssymbol "VH2" und der ISIN
DE000A255F11 aufgenommen.
Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots 9,2 Mio. Aktien platziert. Davon
stammen 2,0 Mio. Aktien aus einer heute in das Handelsregister eingetragenen
Kapitalerhöhung sowie 6,0 Mio. Aktien aus dem Bestand der Altaktionäre.
Zusätzlich wurden 1,2 Mio. Aktien der Altaktionäre im Rahmen einer
Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe-Option") zugeteilt. Das gesamte
Angebotsvolumen beläuft sich auf 414 Mio. EUR.
Auf Basis des endgültigen Angebotspreises beläuft sich die
Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf 900 Mio. EUR. FRIEDRICH VORWERK
erhält durch den Börsengang einen Bruttoerlös von 90 Mio. EUR, um insbesondere
im wachsenden Wasserstoff- und Strommarkt zu expandieren. Der Streubesitz
des Unternehmens wird bei voller Ausübung der Greenshoe-Option 46 %
betragen. FRIEDRICH VORWERK wird auch in Zukunft ein inhabergeführtes
Unternehmen bleiben, an dem CEO Torben Kleinfeldt und MBB SE dauerhaft einen
wesentlichen Anteil halten.
"Der Börsengang gibt uns die Möglichkeit, die Energiewende entscheidend
mitzugestalten und insbesondere in den wachsenden Märkten für Wasserstoff
und den Ausbau der Stromautobahnen zu expandieren", sagt Torben Kleinfeldt,
CEO und Aktionär des Unternehmens. "FRIEDRICH VORWERK freut sich darauf, an
der europäischen Energiewende mitzuwirken. Mit unseren Lösungen im Bereich
der Energieinfrastruktur ermöglichen wir eine zuverlässige und CO2-neutrale
Energieversorgung für eine nachhaltige Zukunft."
Die Transaktion wurde von Berenberg und Jefferies als Joint Global
Coordinators und von Hauck & Aufhäuser als Joint Bookrunner begleitet.
Kontaktdaten
FRIEDRICH VORWERK Group SE
Niedersachsenstraße 19-21
21255 Tostedt
Tel +49 4182 - 1047
Fax +49 4182 - 6155
tostedt@friedrich-vorwerk.de
www.friedrich-vorwerk.de/
Vorstand
Torben Kleinfeldt (CEO)
Tim Hameister
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Christof Nesemeier
Registergericht
Amtsgericht Tostedt, HRB 208170
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ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines noch zu
veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich
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ist auf der Internetseite der Friedrich Vorwerk Gruppe SE kostenlos
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von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des
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des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
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und mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse
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Zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen haben sich die veräußernden Aktionäre
bereit erklärt, den Konsortialbanken bis zu 1.200.000 Aktien der Friedrich
Vorwerk Group SE zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die
veräußernden Aktionäre den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer
Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl von Aktien entspricht, die zur
Deckung von Mehrzuteilungen während des Stabilisierungszeitraums (wie unten
definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien
der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung
des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der
Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich am oder um
den 25. März 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht
verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher werden nicht
zwangsläufig Stabilisierungsmaßnahmen erfolgen und solche Maßnahmen könnten
jederzeit und ohne Vorankündigung beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen
können dazu führen, dass der Preis der Aktien der Gesellschaft höher ist,
als dies ohne sie der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich der Börsenkurs
vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. Zudem können
Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden Eindruck über das
Angebot der Aktien erzeugen. Im Zusammenhang mit solchen
Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den primären und
sekundären Aktien bis zu 1.200.000Mehrzuteilungsaktien der Gesellschaft
(wobei deren Zahl nicht mehr als 15 % der endgültig im Rahmen des Angebots
platzierten primären und sekundären Aktien beträgt) zugeteilt. Die
veräußernden Aktionäre der Gesellschaft haben darüber hinaus dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, zum
Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht
(sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des IPO
Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager
berechtigt, diese Option einmal oder mehrmals auszuüben, auch wenn die
Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den
Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen
Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte.
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23.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Quelle: dpa-AFX