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DGAP-News: Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt (deutsch)

DGAP-News: Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt (deutsch)
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28.06.2022 ‧ dpa-Afx

Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds (TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt

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Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds
(TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt

28.06.2022 / 12:45
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Pressemitteilung // 28. Juni 2022

Formycon AG gibt Änderung des Wahlvorschlags eines Aufsichtsratsmitglieds
(TOP 9) im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 bekannt

München - Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats der Formycon AG (ISIN:
DE000A1EWVY8/ WKN: A1EWVY) vom 27. Juni 2022 wird der Wahlvorschlag unter
TOP 9 der am 20. Mai 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung 2022 der Formycon AG geändert. Der
Aufsichtsrat der Formycon AG schlägt nun Herrn Dr. Thomas Strüngmann für die
Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vor.

Die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin erklärte mit Schreiben vom 27.
Juni 2022 gegenüber dem Aufsichtsrat, dass sie für die vorgeschlagene Wahl
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft aus persönlichen Gründen nicht mehr zur
Verfügung stehe.

Der Aufsichtsrat möchte an den vorgeschlagenen Wahlen zum Aufsichtsrat im
Interesse der Gesellschaft festhalten. Vor dem Hintergrund der neuen
Tatsache, dass die ursprünglich vorgeschlagene Kandidatin nicht mehr zur
Verfügung steht, kann der Aufsichtsrat an seinem bisherigen
Beschlussvorschlag nicht festhalten und hat diesen daher entsprechend
geändert.

Der Aufsichtsrat ist von der Eignung des Herrn Dr. Thomas Strüngmann als
Kandidat für den Aufsichtsrat überzeugt, insbesondere aufgrund seines
herausragenden Kompetenzprofils, seiner jahrelangen Erfahrung in der
pharmazeutischen Industrie sowie seiner umfassenden Branchen- und
Fachkenntnisse. Weitere Angaben zum Kandidaten finden Sie unter:

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

Auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats wird der Beschlussvorschlag
zu TOP 9 der Einladung zur Hauptversammlung wie folgt angepasst:

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats
auf vier Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und
im Handelsregister eingetragen ist.

Der Aufsichtsrat der Formycon AG setzt sich dann gemäß § 6 Ziff. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon auf
dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt
werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung des
Aufsichtsrats wirksam ist.

Die Athos KG, die über die Santo Holding AG, Zug, Schweiz, die Klinge
Biopharma GmbH und die FYB 202 GmbH & Co. KG als Aktionäre der Gesellschaft
mittelbar 26,6 % der Anteile der Formycon AG hält, hat vorgeschlagen, Herrn
Dr. Thomas Strüngmann in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat
sich diesen Aktionärswahlvorschlag nach entsprechender Prüfung zu eigen
gemacht und schlägt Herrn Dr. Thomas Strüngmann vor diesem Hintergrund gemäß
§ 124 Abs. 3 Satz 1 AktG zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor. Herr Dr.
Thomas Strüngmann hat dem Wunsch des Aufsichtsrats entsprochen und die
Absicht erklärt, sich für die Wahlen zum Aufsichtsrat zur Verfügung zu
stellen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der
Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 8

Herr Dr. Thomas Strüngmann,
wohnhaft in Bad Wiessee,
Unternehmer, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie und Prinzipal
der ATHOS KG,

ab Bedingungseintritt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Mitglied in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten vergewissert, dass er den für
die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten (Lebenslauf) sind
auf der Internetseite der Gesellschaft vor und während der virtuellen
Hauptversammlung unter

https://www.formycon.com/investoren/hauptversammlung/

den Aktionären zugänglich.

Über Formycon:
Formycon ist ein führender konzernunabhängiger Entwickler qualitativ
hochwertiger biopharmazeutischer Arzneimittel, insbesondere Biosimilars.
Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf Therapien in der Ophthalmologie
und Immunologie sowie auf weitere wichtige chronische Erkrankungen und deckt
die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung bis zur
klinischen Phase III sowie der Erstellung der Zulassungsunterlagen ab. Mit
seinen Biosimilars leistet Formycon einen bedeutenden Beitrag, um möglichst
vielen Patienten den Zugang zu wichtigen und bezahlbaren Arzneimitteln zu
ermöglichen. Derzeit hat Formycon vier Biosimilars in der Entwicklung.
Basierend auf der umfangreichen Erfahrung in der Entwicklung
biopharmazeutischer Arzneimittel, arbeitet das Unternehmen zudem an der
Entwicklung eines innovativen COVID-19 Medikaments FYB207.

Über Biosimilars:
Biopharmazeutika haben seit den 1980er-Jahren die Behandlung schwerwiegender
Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Rheuma, Multipler Sklerose und erworbener
Blindheit revolutioniert. In den kommenden Jahren laufen viele Patente auf
Biopharmazeutika aus - bis 2025 verlieren Medikamente mit einem Umsatz von
ca. 100 Milliarden Dollar ihren gesetzlichen Schutz. Biosimilars sind
Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, deren
Marktexklusivität ausgelaufen ist. Der Zulassungsprozess in den hoch
regulierten Märkten wie EU, USA, Japan, Kanada und Australien folgt dabei
strikten regulatorischen Anforderungen, die an der Vergleichbarkeit des
Biosimilars mit dem Referenzprodukt ausgerichtet sind. Für das Jahr 2020
wird der weltweite Umsatz mit Biosimilars auf über 15 Milliarden Dollar
geschätzt. Bis 2030 könnte er nach Analystenschätzungen auf über 60
Milliarden Dollar steigen.

Kontakt:
Sabrina Müller
Senior Manager Corporate Communications and Investor Relations
Formycon AG
Fraunhoferstr. 15
82152 Martinsried/Planegg/Germany
Tel.: +49 (0) 89 - 86 46 67 149
Fax: + 49 (0) 89 - 86 46 67 110
Sabrina.Mueller@formycon.com // www.formycon.com

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Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen
enthalten, die auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen
beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten sowie andere
Faktoren können zu erheblichen Abweichungen zwischen den hier getroffenen
Einschätzungen und den tatsächlichen künftigen Ergebnissen führen. Dies kann
die zukünftige finanzielle Situation und generelle Entwicklung des
Unternehmens wie auch die Entwicklung von Produkten betreffen. Solche
bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten umfassen unter anderem
die Forschung und Entwicklung, den Zulassungsprozess, die Vorgehensweise von
regulatorischen und anderen Behörden, klinische Studienergebnisse,
Änderungen in Gesetzen und Vorschriften, die Produktqualität,
Patientensicherheit, Patentstreitigkeiten sowie vertragliche Risiken und
Abhängigkeiten von Dritten. Bezüglich der Pipeline-Projekte werden von der
Formycon AG keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder andere Garantien
übernommen, dass diese die notwendigen regulatorischen und
zulassungsrelevanten Zustimmungen erhalten oder wirtschaftlich verwertbar
und/oder erfolgreich sein werden. Die Formycon AG übernimmt keine
Verpflichtung, diese auf die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren
oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Dieses
Dokument stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Formycon-Aktien
dar. Außerdem beabsichtigt das Unternehmen mit dieser Veröffentlichung
nicht, Formycon-Aktien öffentlich anzubieten. Dieses Dokument und die darin
enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada,
Australien, Japan oder anderen Ländern vorgesehen, wo die Aufforderung zum
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Unternehmen: Formycon AG
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Quelle: dpa-AFX

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