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20.04.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG : Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen (deutsch)

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Eyemaxx Real Estate AG : Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen

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DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Eyemaxx Real Estate AG : Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate
AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der
Anleihebedingungen

20.04.2021 / 08:56
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Aschaffenburg, am 20.04.2021

Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der
zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen der
Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre, Anleihegläubiger und
Geschäftspartner,

Jetzt gilt's! Wir brauchen Ihre Mitwirkung am 29.4. bei der Anleihegläubiger
Versammlung. Sie können persönlich teilnehmen, oder eine Vollmacht erteilen.
Gemeinsam können wir durch ein positives Votum zur Änderung der
Anleihebedingungen Eyemaxx stabil und zukunftssicherer aufstellen. Bereits
die Abstimmung ohne Versammlung hat uns gezeigt, dass eine überwältigende
Zahl der Teilnehmer dazu bereit ist. Wir haben jedoch die notwendigen
Mindestteilnahmequoten nicht erreicht, aber für die nun anstehende
Anleihegläubigerversammlung sind diese auf nur 25 % halbiert worden!
Entsprechend optimistisch sind wir nach den bisherigen Quoten, dass die
Anleihegläubigerversammlung nun beschlussfähig und erfolgreich sein wird.
Bitte wirken Sie daran mit!
Die zweite Gläubigerabstimmung wird in Form einer Präsenzversammlung für
alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München stattfinden (persönliches
Erscheinen ist nicht erforderlich; Vertretung mittels Vollmacht, bzw.
Stimmrechtsvertreter ist möglich/vorgesehen). Das erforderliche, reduzierte
Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 % der ausstehenden Anleihen, die
benötigte Zustimmung liegt bei 75 % des teilnehmenden Kapitals.
Wir konnten bei der ersten Abstimmung im Durchschnitt eine gute Beteiligung
erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt, was uns für die
nächste Abstimmung optimistisch stimmt, dass das erforderliche auf 25 %
reduzierte Teilnahmequorum und die entsprechende Zustimmung erreicht
wird.Wir haben den Dialog mit Anleihegläubigern, sowohl großen
Institutionellen als auch Kleinanlegern, seit Bekanntgabe des zweiten
Termins noch weiter intensiviert um auch sicherzustellen, dass all jene, die
an der ersten Abstimmung nicht teilgenommen haben, diesmal teilnehmen und
uns unterstützen.

Wie auch schon bei der ersten Abstimmung, sollen die Gläubiger der
Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 der Absenkung der Einhaltung
der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der
Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 %
fortbestehen. Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen
Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf
die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist. Darüber hinaus soll bei fehlender
Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei
fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf
Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden. Wird die
Eigenkapitalquote von 10 %, unterschritten, ist die Emittentin zur
unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger
nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden,
dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte
wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten.

Alle anderen Rechte und Pflichten aus den Anleihen sollen weiter
unangetastet bleiben. Dies gilt für die Verpflichtungen von Eyemaxx zum
Schutz der Anleihegläubiger wie beispielsweise das Verbot der
Gewinnausschüttungen.

Alle nötigen Informationen und Unterlagen zur zweiten Gläubigerversammlung
sowie eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website von Eyemaxx
unter www.eyemaxx.com bzw.
https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/#content

Bei Fragen steht Eyemaxx jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ich möchte Sie herzlich ersuchen, an dieser wichtigen Abstimmung
teilzunehmen! Allfällige Ihnen in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten
(insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis
EUR 50,- werden Ihnen von Eyemaxx vergütet.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Michael Müller, CMC
Vorstand Eyemaxx Real Estate AG

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20.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eyemaxx Real Estate AG
Weichertstraße 5
63741 Aschaffenburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 6021 386 69 17
Fax: +49 (6021) 38 669 15
E-Mail: office@eyemaxx.com
Internet: www.eyemaxx.com
ISIN: DE000A0V9L94, DE000A1TM2T3, DE000A2AAKQ9 ,
WKN: A0V9L9, A1TM2T, A2AAKQ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
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Quelle: dpa-AFX

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