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29.03.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Eyemaxx Real Estate AG macht sich Gegenantrag zur Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 über die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung... (deutsch)

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Eyemaxx Real Estate AG macht sich Gegenantrag zur Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 über die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung...

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DGAP-Ad-hoc: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Eyemaxx Real Estate AG macht sich Gegenantrag zur Änderung der
Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 über die
Verpflichtung zur Aufrechterhaltung...

29.03.2021 / 19:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Eyemaxx Real Estate AG macht sich Gegenantrag zur Änderung der
Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 über die
Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Mindesteigenkapitalquote im
Konzern von 15 % zu eigen

Aschaffenburg, den 29. März 2021 - Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG
(ISIN DE000A0V9L94; "Eyemaxx") hat heute Gegenanträge zur Abstimmung der
Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach
Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt.
Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen
Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den
Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen,
sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der
Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der
Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der
Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 %
fortbestehen.

Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist
außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im
Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb
einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a.
gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 %, soll
die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen
gemeinsamen Vertreter zu bestellen.

Kontakt
Investor Relations / Finanzpresse
Axel Mühlhaus
edicto GmbH
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: eyemaxx@edicto.de

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Quelle: dpa-AFX

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