Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall ...
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DGAP-Ad-hoc: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der
Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der
Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall ...
15.03.2021 / 18:23 CET/CEST
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Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Eyemaxx Real Estate AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der
Aktionäre / Änderung der Anleihebedingungen 2018/2023, 2019/2024 sowie der
Anleihe 2020/2025 in Bezug auf Wegfall der Eigenkapitalquote im Konzern
Aschaffenburg, den 15. März 2021 - Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG
(ISIN DE000A0V9L94; "Eyemaxx") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht
der Aktionäre beschlossen. Insgesamt sollen bis zu 1.246.000 neue, auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben werden. Die vorgesehenen Mittelzuflüsse
sollen primär für den weiteren Ausbau des Bestandsportfolios der
Gesellschaft genutzt werden.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die
Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe
2020/2025 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die
Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen
wird. Damit entfällt auch das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht.
Aufgrund COVID-19-bedingter Projektabwertungen im Vergleich zu den
bisherigen gutachterlich bestätigten Verkehrswerten, insbesondere bei
Gewerbeimmobilien (am stärksten bei Hotelentwicklungen), kann tendenziell
die Eigenkapitalquote im Konzern nicht unerheblich sinken. Damit die
Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern
erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen
ausstehenden Anleihen entfallen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024
besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen
Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe
2020/2025 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote 15%.
Kontakt
Investor Relations / Finanzpresse
Axel Mühlhaus
edicto GmbH
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: eyemaxx@edicto.de
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Quelle: dpa-AFX