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DGAP-News: EXASOL STARTET BARKAPITALERHÖHUNG MIT DEM ZIEL EINES BRUTTOEMISSIONSERLÖSES VON RUND EUR 40 MILLIONEN (deutsch)

DGAP-News: EXASOL STARTET BARKAPITALERHÖHUNG MIT DEM ZIEL EINES BRUTTOEMISSIONSERLÖSES VON RUND EUR 40 MILLIONEN (deutsch)
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02.12.2020 ‧ dpa-Afx

EXASOL STARTET BARKAPITALERHÖHUNG MIT DEM ZIEL EINES BRUTTOEMISSIONSERLÖSES VON RUND EUR 40 MILLIONEN

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DGAP-Ad-hoc: EXASOL AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
EXASOL STARTET BARKAPITALERHÖHUNG MIT DEM ZIEL EINES BRUTTOEMISSIONSERLÖSES
VON RUND EUR 40 MILLIONEN

02.12.2020 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN DIREKTEN ODER INDIREKTEN
VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN
DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN
WÜRDE.

EXASOL STARTET BARKAPITALERHÖHUNG MIT DEM ZIEL EINES BRUTTOEMISSIONSERLÖSES
VON RUND EUR 40 MILLIONEN

Nürnberg, Deutschland, 2. Dezember 2020 - Der Vorstand der Exasol AG
("Exasol"
oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A0LR9G9, Frankfurter Wertpapierbörse,
Börsenkürzel EXL, www.exasol.com) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Unter teilweiser Ausnutzung
des genehmigten Kapitals soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre das Grundkapital durch die Ausgabe von auf den Namen lautenden
Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne
Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00
(die "Neuen Aktien"), die einem Anteil am bestehenden Grundkapital von rund
10 Prozent entsprechen, gegen Bareinlagen erhöht werden. Der
Bruttoemissionserlös soll rund EUR 40 Millionen betragen (die
"Kapitalerhöhung").

Die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen und qualifizierten
Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding), welches unmittelbar nach
dieser Mitteilung beginnt, zum Erwerb angeboten. Mit Zustimmung des
Aufsichtsrats wird der Vorstand nach Abschluss des beschleunigten
Platzierungsverfahrens, das voraussichtlich am 2. Dezember 2020 durchgeführt
wird, die Anzahl der Neuen Aktien und den Platzierungspreis festlegen und
anschließend zusammen mit dem endgültigen Bruttoemissionserlös bekannt
geben.

Die Neuen Aktien werden mit denselben Rechten wie die bisherigen Aktien
ausgestattet sein (einschließlich der Gewinnanteilberechtigung für das
Geschäftsjahr 2020) und sollen prospektfrei in den Handel am europäischen
KMU-Wachstumsmarkt "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen
werden. Die Einbeziehung in den Handel und die Lieferung der Neuen Aktien
werden voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2020 erfolgen.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat sich die Gesellschaft zu einer
Lock-up-Periode von 6 Monaten mit üblichen Ausnahmen verpflichtet.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung zur deutlichen Stärkung der Bilanz zu verwenden, um ihre
robuste Wachstumsstrategie fortzusetzen und das internationale Wachstum
durch signifikante Neueinstellungen zu beschleunigen.

Hauck & Aufhäuser begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator
und Sole Bookrunner.

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Exasol Investor Relations Kontakt

Jochen Reichert, +49 911 23991 454
jochen.reichert@exasol.com

Stefanie Winkler, +49 911 23991 298
stefanie.winkler@exasol.com

WICHTIGER HINWEIS

Diese Veröffentlichung enthält und begründet kein Angebot von Wertpapieren
der Exasol AG und ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Verkauf oder
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung auszulegen. Im
Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gab und gibt es kein öffentliches
Angebot der Neuen Aktien.

Die Verbreitung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der
hierin genannten Wertpapiere können in bestimmten Ländern gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten
sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze eines entsprechenden Landes darstellen.

Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht
zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) (die
"Vereinigten
Staaten"), in Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung
stellt weder ein Angebot, noch den Teil eines Angebots zum Verkauf, noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Exasol AG in den Vereinigten
Staaten dar. Die Aktien der Exasol AG sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden
Fassung (der "Securities Act") registriert werden und dürfen in den
Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende
Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act
oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des
Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Die Exasol
AG beabsichtigt nicht die Durchführung eines öffentlichen Angebots von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Ein Verkauf von Wertpapieren, die
in dieser Veröffentlichung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird
nur an qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des
Securities Act erfolgen.

Im Vereinigten Königreich ist diese Veröffentlichung ausschließlich
gerichtet an, und darf ausschließlich verbreitet werden an (i)
professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth
companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese
Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die
Neuen Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede
Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher
Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird
nur mit Relevanten Personen eingegangen. Andere als Relevante Personen
sollten nicht aufgrund dieser Veröffentlichung handeln oder sich auf diese
Veröffentlichung oder ihren Inhalt verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die
Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") in ihrer jeweils gültigen
Fassung Anwendung findet (die "Relevanten Mitgliedstaaten"), richten sich
diese Veröffentlichung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt,
nur an Personen, bei denen es sich um qualifizierte Anleger im Sinne von
Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger") handelt.
Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines
Angebots Neue Aktien erwirbt oder der Neue Aktien angeboten werden (ein
"Anleger"),
wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein
Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Anleger wird ferner angenommen,
dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des
Angebots erworbenen Neuen Aktien nicht für Personen im EWR mit Ausnahme
Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen
Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für
die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass
die Neuen Aktien nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben
wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit dieser
verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur
Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

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Quelle: dpa-AFX

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