Erfolgreiches Börsendebüt der Cherry AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
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Erfolgreiches Börsendebüt der Cherry AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
29.06.2021 / 13:12
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG
DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE
BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG.
Erfolgreiches Börsendebüt der Cherry AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
* Börsendebüt markiert neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte von
Cherry
* Gesamtplatzierungsvolumen (einschließlich der vollständigen
Aufstockungsoption und vorbehaltlich der vollständigen Ausübung der
Greenshoe-Option) von 416 Millionen Euro, wovon 138 Mio. EUR an das
Unternehmen gehen
* Cherry wird den Nettoerlös zur Ausweitung des organischen Wachstums und
zur Rückzahlung bestimmter ausstehender Verbindlichkeiten verwenden
München, 29. Juni 2021. Die Cherry AG (das "Unternehmen" und zusammen mit
ihren konsolidierten Tochtergesellschaften "Cherry"), ein weltweiter
Innovations- und Qualitätsführer in der Herstellung von mechanischen
Premium-Gaming-Switches und Peripheriegeräten für Gaming, Office und
Industrie sowie Healthcare- und Security-Anwendungen, hat heute ein
erfolgreiches Debüt an der Frankfurter Börse gefeiert.
Rolf Unterberger, CEO bei Cherry: "Wir sind stolz, diesen bedeutenden
Meilenstein in unserer fast 70-jährigen Firmengeschichte erreicht zu haben.
Das Börsendebüt markiert den Beginn eines spannenden neuen Kapitels bei
Cherry."
Die Aktien tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN)
DE000A3CRRN9 und die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A3CRRN.
Aufgrund der deutlichen Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung
nicht alle Kaufangebote vollständig berücksichtigt werden. Kaufangebote von
Privatanlegern machten 0,1 % des gesamten Angebotsvolumens aus und wurden
vollständig berücksichtigt.
Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner,
und ABN AMRO (in Zusammenarbeit mit ODDO BHF SCA) und M.M.Warburg & CO
agieren als Joint Bookrunner für den Börsengang.
Über Cherry
Cherry ist ein weltweit tätiger Hersteller von High-End-Switches für
mechanische Tastaturen und Computer-Eingabegeräten. Der Geschäftsschwerpunkt
liegt auf mechanischen Tastatur-Switches für Gaming-Tastaturen sowie
diversen Computer-Eingabegeräten, die in einer Vielzahl von
Anwendungsfeldern eingesetzt werden, vor allem in den Bereichen Gaming,
Office, Industrie, Cybersecurity sowie Telematik-Lösungen für die
Gesundheitsbranche. Seit der Gründung im Jahr 1953 steht Cherry mit den
beiden Geschäftsbereichen Gaming und Professional für innovative und
qualitativ hochwertige Produkte, die speziell für die Bedürfnisse seiner
Kunden entwickelt werden.
Cherry hat seinen operativen Hauptsitz in Auerbach in der Oberpfalz und
beschäftigt derzeit über 500 Mitarbeiter in Produktionsstätten in Auerbach,
Zhuhai (China) und Wien (Österreich) sowie in mehreren Vertriebsbüros in
Auerbach, Paris, London, Kenosha (USA), Taipeh und Hongkong.
Mehr Informationen: www.cherry.de
Medienkontakt Cherry AG
cometis AG
Justus Fischer
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: +49 611 205855 - 26
E-Mail: fischer@cometis.de
DISCLAIMER
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und
Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of
Columbia, die "Vereinigten Staaten"). Die hierin erwähnten Wertpapiere
wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen
eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder direkt noch
indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder übertragen
werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer
Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act
unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der
Vereinigten Staaten. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Wertpapierprospekts
durchgeführt, der bei der Cherry AG erhältlich wäre und der detaillierte
Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftsführung sowie
Finanzinformationen enthalten würde. Es findet kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die
in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von
Deutschland ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung EU
2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind. Diese Bekanntmachung
richtet sich nur an Personen im Vereinigten Königreich, wenn § 21 Absatz 1
des Financial Services and Markets Act 2000 keine Anwendung findet. Diese
Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen stellen weder eine
Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit im
Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des Financial Services and Markets
Act 2000 Anwendung findet, und ist weder eine Empfehlung an irgendeine
Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren noch darf es als
eine solche Empfehlung verstanden werden. Im Vereinigten Königreich werden
diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen nur übermittelt an
Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikels 2 der
Prospektverordnung EU 2017/1129 sind in der jeweils gültigen Fassung, da sie
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
des Vereinigten Königreichs ist, und die zudem (i) Personen sind, die
Berufserfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in
ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben, oder (ii) Personen sind im
Sinne von Artikel 43 der Order oder (iii) "high net worth companies",
"unincorporated associations" und andere Körperschaften sind, die von
Artikel 49 Absatz 2 lit. (a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend
werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung
und die darin enthaltenen Informationen beziehen, steht nur Relevanten
Personen zur Verfügung und wird nur mit ihnen durchgeführt, und jede Person,
die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser
Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Diese
Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dürfen ohne vorherige
Zustimmung der Cherry AG weder ganz noch teilweise veröffentlicht,
vervielfältigt, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung
gestellt werden.
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dienen
ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich weder um einen Prospekt
noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren. Das Angebot (das am 23. Juni 2021 endete) und die Notierung
der Aktien der Cherry AG am Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse erfolgten ausschließlich auf der Grundlage eines
Wertpapierprospekts. Der Prospekt wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß den Bestimmungen der
Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin
sollte jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der Cherry AG verstanden
werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des die
Aktien betreffenden Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie
eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in
die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu
verstehen. Der Prospekt wurde veröffentlicht und ist auf der Internetseite
der Cherry AG (
https://www.cherry.de/ueber-cherry/neuer-bereich/details-zum-ipo/ipo-info-detailseite/prospekt.html).
Darüber hinaus sind Exemplare des Prospekts bei der Cherry AG,
Einsteinstraße 174, 81677 München, Deutschland, kostenlos erhältlich.
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29.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Einsteinstr. 174
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E-Mail: bernd.wagner@cherry.de
ISIN: DE000A3CRRN9
WKN: A3CRRN
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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1212879 29.06.2021
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Quelle: dpa-AFX