EQT AB: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Zorro Bidco für alle ausstehenden zooplus-Aktien beginnt
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EQT AB: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Zorro
Bidco für alle ausstehenden zooplus-Aktien beginnt
24.11.2021 / 09:55
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Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Zorro Bidco
für alle ausstehenden zooplus-Aktien beginnt
- Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot läuft vom 24. November 2021
bis zum 12. Januar 2022
- Angebotspreis von EUR 480 je Aktie in bar entspricht dem Angebotspreis des
vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco
- Mehr als 89 Prozent der Aktien von zooplus wurden bereits im Rahmen des
Übernahmeangebots angedient
- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und es wird
keine weitere Annahmefrist geben
24. November 2021 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman &
Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben
heute bekannt gegeben, dass die Angebotsunterlage für das öffentliche
Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Erwerbsangebot") der Zorro Bidco
S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten
Holdinggesellschaft, für alle ausstehenden Aktien (ISIN: DE0005111702) der
zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft") veröffentlicht wurde.
zooplus-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots
zu einem Preis von EUR 480 je Aktie in der heute beginnenden
Delisting-Annahmefrist andienen. Die Frist endet am 12. Januar 2022 um
Mitternacht (MEZ). Diese Gegenleistung entspricht dem Angebotspreis des
vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco
(das "Übernahmeangebot"), das am 22. November 2021 endete.
Zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 22. November 2021 ist das
Übernahmeangebot für mehr als 89 Prozent der gesamten Aktien von zooplus
angenommen worden. Dieser Prozentsatz kann sich durch zusätzliche Buchungen
von eingelieferten Aktien weiter erhöhen. Das endgültige Ergebnis des
Übernahmeangebots wird am 25. November 2021 auf www.hf-offer.de
veröffentlicht. Die finale Abwicklung des Übernahmeangebots wird
voraussichtlich bis zum 6. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Hellman & Friedman und EQT Private Equity sind davon überzeugt, dass zooplus
davon profitieren würde, als nicht börsennotiertes Unternehmen zu agieren.
Das Unternehmen könnte sich so besser auf längerfristige Ziele konzentrieren
und müsste sich nicht mehr nach den kurzfristigen Erwartungen des
Kapitalmarkts und den regulatorischen Anforderungen an ein börsennotiertes
Unternehmen richten. Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus beabsichtigen,
vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, das
Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.
Die näheren Einzelheiten zu den Annahmemodalitäten sind in der
Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot dargelegt. Die Aktionäre
von zooplus sollten sich bei ihrer Depotbank nach den entsprechenden Fristen
erkundigen, innerhalb derer sie im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots
gegebenenfalls tätig werden müssen. Es wird keine weitere Annahmefrist
geben, so dass das Delisting-Erwerbsangebot am 12. Januar 2022 endet,
vorbehaltlich der Ausnahmen, die in der Angebotsunterlage für das
Delisting-Angebot dargelegt sind und zu einer Verlängerung der Annahmefrist
führen können. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen
Vollzugsbedingungen.
Die am 25. Oktober 2021 bekanntgegebene Partnerschaft zwischen Hellman &
Friedman und EQT Private Equity zur Finanzierung des Übernahmeangebots von
Zorro Bidco umfasst auch die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots. EQT
Private Equity beabsichtigt, vorbehaltlich der erforderlichen
regulatorischen Genehmigungen und des Eintritts weiterer Bedingungen, ein
gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer
Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.
Zorro Bidco und zooplus haben eine Investorenvereinbarung geschlossen, in
der zooplus unter bestimmten Bedingungen zugesagt hat, den Widerruf der
Zulassung aller zooplus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Gemäß der Investorenvereinbarung
wird zooplus zudem die Beendigung der Einbeziehung der zooplus-Aktien in den
Handel im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse
Berlin und im Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und
Stuttgart sowie über Tradegate Exchange verlangen. Im Anschluss an ein
erfolgreiches Delisting können die zooplus-Aktien nicht mehr im Regulierten
Markt und im elektronischen Handelssystem (XETRA) der Frankfurter
Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Handel der zooplus-Aktien im
Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin wird
ebenfalls eingestellt werden. Dies kann sich nachteilig auf den Handel mit
zooplus-Aktien und den Preis, zu welchem zooplus-Aktien gehandelt werden,
auswirken.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot
ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
gestattet worden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische
Übersetzung sind nunmehr unter www.hf-offer.de verfügbar. Kopien dieser
Unterlagen können auch kostenfrei bei BNP Paribas Securities Services
S.C.A., Niederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main,
angefordert werden (Anfragen per Fax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an
frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
-Ende-
Über Hellman & Friedman
Hellman & Friedman ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen mit
einem klar definierten Investitionsansatz, der sich auf groß angelegte
Kapitalbeteiligungen an hochwertigen Wachstumsunternehmen konzentriert. H&F
strebt Partnerschaften mit erstklassigen Managementteams an, bei denen seine
umfassende Branchenexpertise, seine langfristige Ausrichtung und sein
partnerschaftlicher Ansatz den Unternehmen zu Erfolg verhelfen. H&F
konzentriert sich auf herausragende Unternehmen in ausgewählten Sektoren wie
Software & Technologie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen,
Konsumgüter & Einzelhandel sowie andere Unternehmensdienstleistungen. Das
Unternehmen investiert derzeit seinen zehnten Fonds mit einem zugesagten
Kapital von über 24 Milliarden US-Dollar und verfügt über 80 Milliarden
US-Dollar an verwaltetem Vermögen und zugesagtem Kapital. Erfahren Sie mehr
über die Investmentphilosophie von H&F und seinen Ansatz zur Erzielung
nachhaltiger Ergebnisse unter www.hf.com.
Über EQT
EQT ist eine globale Investment-Organisation mit mehr als EUR 70 Milliarden
an verwaltetem Vermögen in 27 aktiven Fonds. EQT-Fonds sind an Unternehmen
in Europa, Asien und Nordamerika mit einem Gesamtumsatz von mehr als EUR 29
Milliarden beteiligt, die über 175.000 Mitarbeiter beschäftigen. EQT
unterstützt seine Portfoliounternehmen darin, nachhaltiges Wachstum,
operative Exzellenz und Marktführerschaft zu erreichen. Weitere
Informationen unter www.eqtgroup.com.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Für H&F
Regina Frauen
Tel.: +49 160 8855105
E-Mail: regina.frauen@fgh.com
Christian Falkowski
Tel.: +49 171 8679950
Email: christian.falkowski@fgh.com
Für EQT
Isabel Henninger
Tel.: +49 174 940 9955
E-Mail: eqt-offer@kekstcnc.com
Finn McLaughlan
Tel.: +44 77 1534 1608
Email: eqt-offer@kekstcnc.com
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der zooplus AG. Die
Bestimmungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das
Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der
Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und
Inhabern von Aktien der zooplus AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG),
und bestimmter anwendbaren Bestimmungen von Wertpapiergesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf
Grundlage des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird,
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist
in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
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Quelle: dpa-AFX