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25.02.2022 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über bis zu 1.443.246 neue Aktien (deutsch)

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EQS Group

EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über bis zu 1.443.246 neue Aktien

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DGAP-Ad-hoc: EQS Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über
bis zu 1.443.246 neue Aktien

25.02.2022 / 10:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN,
KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE
VERTEILUNG ODER FREIGABE RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN ANDERE
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VERÖFFENTLICHUNG.

Offenlegung von Insider-Informationen nach Artikel 17 Abs. (1) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über
bis zu 1.443.246 neue Aktien

München, den 25. Februar 2022 - Der Vorstand der EQS Group AG
("Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals
der Gesellschaft gegen Bareinlage von derzeit EUR 8.659.476,00 um bis zu EUR
1.443.246,00 auf bis zu EUR 10.102.722,00 durch Ausgabe von bis zu 1.443.246
neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
("Neue
Aktien") mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft und unter teilweiser
Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 ("Kapitalerhöhung")
beschlossen.

Die Neuen Aktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar
2021, sollen den Aktionären der Gesellschaft - vorbehaltlich der Billigung
eines Wertpapierprospekts ("Prospekt") durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des
Prospektes - im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der
voraussichtlich am 28. Februar 2022 (einschließlich) beginnenden und am 14.
März 2022 (einschließlich) endenden Bezugsfrist ("Bezugsfrist") nach Maßgabe
der Bestimmungen und Bedingungen des Bezugsangebots und auf der Grundlage
des Prospekts angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 33,00 pro Neuer
Aktie ("Bezugspreis"). Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 28. Februar
2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bezugsverhältnis wurde auf 6:1
festgelegt, d.h. sechs (6) Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1)
Neuen Aktie zum Bezugspreis. Voraussichtlich vom 28. Februar 2022 an werden
die bestehenden Aktien der EQS Group AG (ISIN DE0005494165 / WKN 549416) im
Freiverkehr (Marktsegment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse
"Ex-Bezugsrecht" notiert.

Neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt
wurden ("Restaktien"), werden ausgewählten qualifizierten Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung zu einem Preis angeboten, der nicht unter dem
Bezugspreis liegt ("Rumpfplatzierung"). In diesem Zusammenhang hat sich
Gerlin N.V. dazu verpflichtet, 606.061 Neue Aktien, für die die Bezugsrechte
nicht ausgeübt wurden, zum Bezugspreis zu erwerben, soweit (i) nach Ablauf
der Bezugsfrist noch ein Zeichnungsvolumen von mindestens EUR 20 Mio. zur
Verfügung steht und (ii) die Kapitalerhöhung mit einem Gesamtvolumen
(Bruttoemissionserlös) von insgesamt mindestens EUR 45 Mio. durchgeführt
werden kann.

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung wird
voraussichtlich am 30. März 2022 erfolgen.

Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös
von bis zu rund EUR 47,6 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den
Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung (i) zur Rückzahlung eines
Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), (ii) zur Rückzahlung
eines Darlehens zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der Business Keeper
GmbH, (iii) zur teilweisen Rückzahlung eines Darlehens der Commerzbank AG,
sowie (iv) zur Investition in den Aufbau eines Produktangebots für den
ESG-Bereich mit Fokus auf die Produktentwicklung und mögliche Akquisitionen
in diesem Bereich zu verwenden.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien in Deutschland erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des Prospekts, der unter anderem auf der
Internetseite der Gesellschaft (https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/investoren)
zur Verfügung gestellt wird. Die Billigung wird am heutigen Tag erwartet.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung:
EQS Group AG
André Marques, CFO
Tel.: +49 89-444430033
Email.: andre.marques@eqs.com

WICHTIGE HINWEISE
Diese Veröffentlichung enthält weder ein Angebot noch stellt sie ein Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan
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Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches
Angebot der neuen Aktien in Deutschland wird ausschließlich auf der
Grundlage eines noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen. Eine
Anlageentscheidung über die neuen Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der
Grundlage eines solchen Wertpapierprospekts getroffen werden. Der
Wertpapierprospekt wird zeitnah nach Billigung durch die BaFin
veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/investoren) kostenlos zur Verfügung
gestellt.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme
Deutschlands ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet, die
"qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt,
der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum
Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
("Prospektverordnung"),
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Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), oder (ii) Personen,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende
Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder
(iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and
Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf
(alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).
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Quelle: dpa-AFX

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