Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
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Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
15.08.2022 / 09:00 CET/CEST
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Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Berlin (Deutschland), 15. August 2022 - Der Vorstand der Epigenomics AG
(Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY; das "Unternehmen") teilt mit,
dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust
von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Für diese
erwartete Entwicklung sind im Wesentlichen planmäßige operative Verluste
verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG
eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer
Hauptversammlung aus, der der Vorstand den Verlust anzeigt. Die Gesellschaft
wird dementsprechend fristgerecht zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung einladen.
Kontakt:
Unternehmen
Epigenomics AG, Geneststraße 5, 10829 Berlin
Tel +49 (0) 30 24345 0, Fax +49 (0) 30 24345 555, E-Mail:
contact@epigenomics.com
Investor Relations
IR.on AG, Frederic Hilke, Tel +49 221 9140 970, E-Mail: ir@epigenomics.com
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Veröffentlichung enthält ausdrücklich oder implizit in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die die Epigenomics AG und deren Geschäftstätigkeit
betreffen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte
Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Leistungen der
Epigenomics AG wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen
abweichen, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck
gebracht wurden. Epigenomics macht diese Mitteilung zum Datum der heutigen
Veröffentlichung und beabsichtigt nicht, die hierin enthaltenen, in die
Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger
Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren.
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1420013 15.08.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX