+++ So vervielfachen Sie Ihre Rendite +++

DGAP-News: DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro - weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung (deutsch)

DGAP-News: DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro - weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung (deutsch)
15.09.2021 ‧ dpa-Afx

DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro - weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

^
DGAP-News: DIC Asset AG / Schlagwort(e): Anleihe
DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro -
weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

15.09.2021 / 18:45
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER
INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Presseinformation

DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro -
weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

* Grüne Anleihe mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von
2,25%

* Orderbuch deutlich überzeichnet

* Rating der Anleihe durch S&P auf Corporate-Level der DIC (BB+)

* Mittelverwendung für Green Buildings

* Weitere Diversifizierung der Finanzstruktur und höhere Flexibilität bei
Finanzierung des weiteren Portfolio-Wachstums

Frankfurt am Main, 15. September 2021. Die DIC Asset AG ("DIC"), ISIN:
DE000A1X3XX4, eines der führenden deutschen börsennotierten
Immobilienunternehmen, hat heute erstmals in der Unternehmensgeschichte eine
unbesicherte und festverzinsliche grüne Unternehmensanleihe ("Green Bond")
in einem Gesamtnennbetrag von 400.000.000,00 Euro und mit einer Laufzeit von
5 Jahren (bis September 2026) begeben. Der Kupon der Anleihe liegt bei
2,25%. Die Anleihe wurde erfolgreich bei institutionellen
Kapitalmarktanlegern in Europa vermarktet, wo sie auf eine hohe Nachfrage
traf. Das Orderbuch war bei der Festsetzung deutlich überzeichnet, so dass
ein um 100 Mio. Euro höheres Volumen als ursprünglich angekündigt erzielt
werden konnte. Die Nettoemissionserlöse sind ausschließlich für die
Anrechnung bestehender oder den Ankauf weiterer Green Buildings in den
Eigenbestand (Commercial Portfolio) der DIC vorgesehen.

"Die Mittelverwendung für grüne Objekte steht im Einklang mit unserer
Unternehmensstrategie und unserer jüngst veröffentlichten ESG-Roadmap, die
einen Wachstumspfad für ein grünes Teilportfolio auf unserer Bilanz aber
auch im Drittgeschäft für institutionelle Investoren vorzeichnen. Wir
verfolgen den Plan, den Anteil grüner Objekte bis Ende 2023 von aktuell rund
11% des Marktwerts des Commercial Portfolios auf rund 20% zu erhöhen",
kommentiert Sonja Wärntges, die Vorstandsvorsitzende der DIC.

"Mit der heutigen Anleihe-Emission setzen wir den nächsten Meilenstein
unserer Green-Finance-Erfolgsgeschichte. Die grüne Anleihe hilft uns dabei,
unsere Finanzstruktur weiter zu diversifizieren und noch flexibler zu
gestalten", ergänzt Patrick Weiden, Kapitalmarkvorstand (CCMO) der DIC.

Die international renommierte Ratingagentur Standard & Poor's ("S&P") hat
für die Anleihe ein Rating auf dem Corporate-Level (BB+) der DIC vergeben.
Das detaillierte Rating steht auf der Website von S&P sowie auf der Website
der DIC im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung.

Die Begebung des Green Bonds erfolgte zudem im Einklang mit dem Green Bond
Framework ("GBF") der DIC, das einen Rahmen für die aktuelle und für
zukünftige Anleiheemissionen mit grüner Mittelverwendung setzt. Der
etablierte Anbieter von ESG-Ratings Sustainalytics hat in einer unabhängigen
Second Party Opinion bestätigt, dass das GBF der DIC den Green Bond
Principles des internationalen Branchenverbands der Finanzindustrie ICMA
(International Capital Market Association) entspricht und die geplante
Mittelverwendung für Green Buildings im Einklang mit den
Nachhaltigkeitsentwicklungszielen (Sustainable Development Goals) 9 und 11
der Vereinten Nationen steht.

Die Definition von Green Buildings als Gebäude mit höchsten
Energieeffizienzstandards folgt dabei etablierten Marktdefinitionen und
bezieht sich u.a. auf Mindestzertifizierungslevels wie "LEED Gold", "BREEAM
Very Good" oder "DGNB Gold". DIC hat sich im Rahmen der heutigen
Anleihe-Emission verpflichtet, in zukünftigen Finanzberichten explizit über
die Mittelverwendung und den Status des Green-Asset-Teilportfolios zu
berichten ("Impact Reporting"). Das GBF der DIC wurde ebenfalls auf der
Unternehmenswebsite (im ESG-Bereich) veröffentlicht.

Die Anleihe hat eine Stückelung von jeweils 100.000 Euro und wird am Euro
MTF Markt an der Luxemburger Börse gehandelt werden. Die Transaktion wurde
von Goldman Sachs und HSBC als Joint Bookrunners geführt. HSBC agierte als
Sole Green Structuring Advisor. Der finale Prospekt für die
Schuldverschreibungen wird nach Veröffentlichung unter www.bourse.lu/home
sowie im Investor-Relations Bereich der DIC-Website unter
https://www.dic-asset.de/investor-relations/unternehmensanleihen/ verfügbar
sein.

Über die DIC Asset AG:

Die DIC Asset AG ist der führende deutsche börsennotierte
Gewerbeimmobilienspezialist mit über 20 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt
und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die
überregionale und regionale Immobilienplattform mit acht Standorten in allen
wichtigen deutschen Märkten. 234 Objekte mit einem Marktwert von rund 11,3
Mrd. Euro betreuen wir onsite - wir sind präsent vor Ort, immer nah am
Mieter und der Immobilie.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im Eigenbestand der DIC
Asset AG. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig
stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer
Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch
Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir aus dem Angebot unserer
Immobilienservices für nationale und internationale institutionelle
Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von
Investmentvehikeln mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die DIC Asset AG ist seit Juni 2006 im SDAX notiert.

IR/PR-Kontakt DIC Asset AG:
Peer Schlinkmann
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 20 * MainTor Primus
60311 Frankfurt am Main
Fon +49 69 9454858-1492
ir@dic-asset.de

WICHTIGER HINWEIS:

Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein
Angebot, keine Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Japan, Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der oder an
irgendeine Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung
oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung ("U.S. Securities Act") oder dem Wertpapierrecht eines
U.S.-Bundesstaats oder einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten
von U.S.-Personen ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im
Rahmen einer nicht in den Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften
des U.S. Securities Act oder sonstiger anwendbaren U.S.- bundesstaatlichen
oder lokalen Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender
Transaktion, angeboten oder verkauft werden.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") bestimmt. In
EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung. Personen in
einem EWR Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf
Basis dieser Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes
Investment oder jede Investmenttätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung
bezieht, ist ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten
verfügbar.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ("UK-Prospektverordnung"), bestimmt. Im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über
professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs.
5 der UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 in derzeit gültiger Fassung ("Verordnung") verfügen, (ii) "high net
worth entities" (institutionelle Investoren) sind, die in den
Anwendungsbereich von Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der Verordnung fallen
oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz,
Investitionsgeschäfte (im Sinne von Artikel 21 des UK Financial Services and
Markets Act 2000 in derzeitig gültiger Fassung ("FSMA") im Zusammenhang mit
der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen vorzunehmen, anderweitig
rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet).

Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich
an Relevante Personen und (ii) in EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an
qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede
Investmenttätigkeit, auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht,
ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten Königreich und
qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die
eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 ("MiFID
II");
oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"), soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 MiFID II gilt. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 ("PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für
das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger
im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und
sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an
diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung
gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
"Kleinanleger"
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
ein "retail client" im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung;
oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und aller weiteren
Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA,
sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs.
1 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde kein nach
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf
Grundlage des EUWA ("UK-PRIIPs-Verordnung"), erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
nach der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

---------------------------------------------------------------------------

15.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: DIC Asset AG
Neue Mainzer Straße 20
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 9454858-1492
Fax: +49 69 9454858-9399
E-Mail: ir@dic-asset.de
Internet: www.dic-asset.de
ISIN: DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9
WKN: A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG
Indizes: S-DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 1233688

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1233688 15.09.2021

°

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern