Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkauf
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Deutsche Post AG: Information zum Aktienrückkauf
09.03.2021 / 13:43
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Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm
9 März 2021
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen
Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 24. November 2020 beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG
durchzuführen und diese ausschließlich Führungskräften anzubieten, die am
globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses
Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 4.218.887 Aktien zu einem
Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 220 Mio. Euro erworben.
Der Rückkauf über die Börse startet am 10. März 2021 und endet spätestens am
9. April 2021.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. April 2017, gültig
bis zum 27. April 2022, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden
dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10%
überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main
an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs
oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.
Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4.218.887
Aktien, dies entspricht bis zu ca. 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft,
wird zwischen dem 10. März 2021 und dem 9. April 2021 auf Basis einer
unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister
durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im
Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU)
2016/1052, die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments
und des Rates im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards
anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und
Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage der zuvor genannten
Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.
Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem
regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird
auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche
Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen
Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des
Aktienrückkaufprogramms.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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09.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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E-Mail: ir@deutschepost.de
Internet: www.dpdhl.com
ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4
WKN: 555200, A2G87D
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Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
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Quelle: dpa-AFX