Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)
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DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Post AG: Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in
der jeweils gültigen Fassung)
28.06.2022 / 11:00
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Corporate News
Information zum Aktienrückkaufprogramm
28. Juni 2022
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.
2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen
Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hatte im Februar 2022 beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG in einer
Größenordnung von bis zu 50 Millionen Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von
bis zu EUR 2 Mrd. durchzuführen. Die zurückgekauften Aktien werden entweder
eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für
Führungskräfte und etwaigen zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von
Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2017/2025 genutzt. Der Rückkauf
über die Börse startete am 8. April 2022 und endet spätestens im Dezember
2024.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Mai 2021, gültig bis
zum 5. Mai 2026, nach der Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden
dürfen. Der Erwerbspreis darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem
Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 %
unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete
Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist
der Tag des Erwerbs oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung
zum Erwerb.
Gegenwärtig wird - mit Beginn am 08. April 2022 - eine erste Tranche mit
einem maximalen Gesamtvolumen von bis zu EUR 500 Mio. bis zum 7. November 2022
auf Basis einer unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen
Finanzdienstleister durchgeführt. Dies entsprach beim zu Beginn der Tranche
aktuellen Aktienkurs bis zu 1% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Das Gesamtvolumen von EUR 500 Mio. dieser ersten Tranche wird ab dem 29. Juni
2022 um EUR 300 Mio. auf EUR 800 Mio. bei unverändertem Laufzeitende 7. November
2022 erhöht. Die Erhöhung von EUR 300 Mio. entspricht bei aktuellem Aktienkurs
ca. 0,7% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), der
Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052, die die Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu
Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, und auf Grundlage
der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber
hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der
über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf
den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem
regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird
auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche
Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des Durchschnitts der letzten
20 täglichen Handelsvolumina.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel.: +49 (0) 228 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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Unternehmen: Deutsche Post AG
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53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100
Fax: +49 (0)228 182 - 63 199
E-Mail: ir@deutschepost.de
Internet: www.dpdhl.com
ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4
WKN: 555200, A2G87D
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Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange
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Quelle: dpa-AFX