Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Anpassung des Ausgabepreises für die bisher nicht platzierten Schuldverschreibungen der dritten Anleihe (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
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Anleihe
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG: Anpassung des Ausgabepreises
für die bisher nicht platzierten Schuldverschreibungen der dritten Anleihe
(WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
12.07.2022 / 17:14
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Begründung zum Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 4 MAR -
Mitteilung für die BaFin
- Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
Anpassung des Ausgabepreises für die bisher nicht platzierten
Schuldverschreibungen der dritten Anleihe (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3)
Die Geschäftsführung der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG hat
am 6. Juni 2022 um 11:00 Uhr die Ad-hoc-Publizität bezüglich der folgenden
Umstände aufgeschoben.
Die geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin der Deutsche
Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG ("Emittentin") erwog, den Ausgabepreis
für die bisher nicht platzierten 5.239 Schuldverschreibungen der dritten
Anleihe der Emittentin (WKN: A2E4PH / ISIN: DE000A2E4PH3), die weiterhin
angeboten werden, anzupassen. Der neue Ausgabepreis soll ggf. auf Basis
einer Marktsondierung festgelegt werden. Die Zustimmung der übrigen
Gesellschafter stand noch aus.
Ein Aufschub-Interesse ergab sich vorliegend wie folgt:
Ein Aufschub war zum Schutz der berechtigten Interessen der Gesellschaft
erforderlich.
Es stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit fest, ob es zu
einer Anpassung des Ausgabepreises kommen würde. Die geschäftsführende
persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin wollte
darüber nicht allein entscheiden, sondern vorab die Zustimmung der übrigen
Gesellschafter der Emittentin (Kommanditisten) bezüglich der Ermäßigung an
sich und bezüglich der Art und Weise der Festlegung des neuen Ausgabepreises
einholen sowie vertrauliche Marktsondierungsgespräche mit potentiellen
Ankerinvestoren bezüglich eines angemessenen neuen Ausgabepreises führen.
Wäre der Umstand, dass die Komplementärin über eine Preisanpassung
nachdenkt, bereits zum damaligen Zeitpunkt publik geworden, ohne dass eine
entsprechende Entscheidung der Kommanditisten getroffen war, wären diese
nahezu gezwungen gewesen, einer Preisanpassung zuzustimmen. Denn der Markt
hätte eine solche erwartet. Hätten sie es nicht getan, so hätte dies
negative Auswirkungen auf die Reputation der Emittentin gehabt und hätte
Investoren verunsichern und dauerhaft von einer Zeichnung der Anleihe
abhalten können.
Um die genannten negativen Auswirkungen zu vermeiden, war ein Aufschub der
Veröffentlichung erforderlich und geboten.
Eine Irreführung der Öffentlichkeit durch die Verzögerung der
Veröffentlichung war nach Ansicht der Geschäftsführung nicht zu befürchten.
Es war zum damaigen Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass es zu Zeichnungen zum
bisherigen Ausgabepreis kommt. Wäre dieser unwahrscheinliche Fall dennoch
eingetreten, hätte die Emittentin die Zeichnung vorerst abgelehnt und
gleichzeitig ihre Überlegungen zur Anpassung des Zeichnungspreises
veröffentlicht.
Außerdem konnte nach Auffassung der Geschäftsführung die Vertraulichkeit der
Information sichergestellt werden.
Personen, die an der Aufschub-Entscheidung beteiligt waren:
- Anja Hofmann (Geschäftsführerin)
- Dr. Erik Spickschen (Geschäftsführer)
- Andreas Schölzel (Geschäftsführer)
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
c/o Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12-16
60311 Frankfurt
Telefon 069 / 920 39 45 12
Telefax 069 / 920 39 45 10
Weitere Angaben:
Datum und Uhrzeit der Entscheidung über den Aufschub der Bekanntgabe der
Insiderinformation: 6. Juni 2022 um 11:00 Uhr
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Quelle: dpa-AFX