Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet
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DGAP-News: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Börsengang
Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet
21.10.2020 / 15:23
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Compleo Charging Solutions AG erfolgreich an der Frankfurter Börse gestartet
* Erfolgreiche Notierungsaufnahme und Einbeziehung der Aktien in den Prime
Standard
* Verwendung des Nettoerlöses für Expansion in der EU, weiteren Ausbau der
Technologieführerschaft durch F&E und Erweiterung der
Produktionskapazität
Dortmund, 21. Oktober 2020 - Die Compleo Charging Solutions AG (das
"Unternehmen" oder "Compleo"), ein führender deutscher Spezialanbieter von
Ladelösungen für Elektrofahrzeuge ("EVs"), hat ihren Börsengang erfolgreich
vollzogen. Seit heute werden die Aktien (ISIN: DE000A2QDNX9, WKN: A2QDNX) im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
gehandelt.
Georg Griesemann co-CEO und CFO kommentierte: "Während der unzähligen
Gespräche mit Investoren und Medien in den vergangenen Wochen, haben wir
sehr viel positive Resonanz für unsere IPO-Pläne erfahren. Dank der großen
Investorennachfrage liegen wir mit 49,00 Euro Angebotspreis auch nahe der
Mitte der Preisspanne. Wir freuen uns nun sehr, dass wir den Schritt auf das
Börsenparkett gemacht haben. Compleo ist bereits seit elf Jahren, also quasi
seit den Anfängen der Elektromobilität, im Bereich der Ladesäulen tätig. Das
aktuelle Momentum im Markt und die Potenziale für Compleo wollen wir nun
gezielt nutzen, indem wir wie angekündigt unsere Wachstumsstrategie
umsetzen. Diesen spannenden Weg wollen wir als Greentech nun gemeinsam mit
unseren neuen Aktionärinnen und Aktionären gehen, die wir bei Compleo
herzlich willkommen heißen."
Checrallah Kachouh, co-CEO und CTO fügte hinzu: "Unser Dank gilt auch allen
Projektbeteiligten für die intensive und gute Zusammenarbeit in den
vergangenen Wochen und Monaten. Auch freut es uns sehr, dass sich so viele
Privatinvestoren an unserem Börsengang beteiligt haben, denn es zeigt auch
das wachsende Bewusstsein und das Interesse für eine saubere und nachhaltige
Mobilität in unserer Gesellschaft. Expansion in Europa, Weiterentwicklung
unseres Produktportfolios und der Aufbau eines neuen Hauptsitzes mit
zusätzlichen Kapazitäten für Compleo - dies gilt es nun konsequent
umzusetzen und unsere bisherige Wachstumsstory weiterzuschreiben."
Die COMMERZBANK agierte im Zusammenhang mit dem Börsengang als Sole Global
Coordinator und zusammen mit ODDO BHF als Joint Bookrunner, Noerr fungierte
als Rechtsberater.
Kontakt cometis AG Claudius cometis AG Matthias Kunz Weitere
Krause Unter den Eichen 7 Unter den Eichen 7 65195 Informa-
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zum Verkauf oder zur Zeichnung und keine Ankündigung eines bevorstehenden
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Zeichnung von Stammaktien aus dem Grundkapital der Compleo Charging
Solutions AG (die "Gesellschaft" und solche Aktien, die "Aktien") in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten, und soll auch nicht
dahingehend verstanden werden.
Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act")
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige
Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung
von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft
beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den
Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der
Aktien in den Vereinigten Staaten.
Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik
Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der
Bundesrepublik Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein
"Relevanter
Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem
Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes
öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in
Relevanten Staaten nur angeboten werden:
(i) juristischen Personen, die in der Prospektverordnung als "qualifizierte
Investoren" definiert werden; oder
(ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1
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Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine
Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die
Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die
Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien
zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die
Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung).
Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der
Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat
und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht
im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein
Angebot im Sinne der Prospektverordnung dar und auch keinen Prospekt dar.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung und jegliche andere
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nur an, und jede Investition oder Investitionsaktivität auf die sich diese
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in Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000), die (i)
Personen sind, welche professionelle Erfahrung im Umgang mit Investitionen
haben, welche unter die Definition eines "professionellen Anlegers" gemäß
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ("Financial
Promotion") Order 2005 (die "Order") fallen oder (ii) "high net worth
entities" sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (wobei
diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden), zur
Verfügung und nur diese können diese Investitionen tätigen. Personen, die
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auf die Gesellschaft auswirken, oder durch andere Faktoren. Die Gesellschaft
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im Zusammenhang mit einem darauf gerichteten Vertrag darauf verlassen
werden.
Die angebotenen Aktien wurden bereits verkauft.
Im Zusammenhang mit dem Angebot, kann COMMERZBANK Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main, Deutschland (der "Stabilisierungsmanager"), (oder im
Auftrag des Stabilisierungsmanagers handelnde Personen) Mehrzuteilungen
vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den
Marktpreis der Aktien auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, das
ohne Stabilisierung bestehen würde. Es gibt jedoch keine Gewähr dafür, dass
der Stabilisierungsmanager (oder im Auftrag des Stabilisierungsmanagers
handelnde Personen) Stabilisierungsmaßnahmen durchführen. Eine
Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine
ordnungsgemäße Veröffentlichung des endgültigen Preises der Aktien erfolgt
ist, beginnen und kann - falls begonnen - zu jeder Zeit enden, jedoch muss
sie spätestens dreißig Tage nach dem Tag an dem der Handel mit den Aktien
aufgenommen wurde, abgeschlossen sein.
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Quelle: dpa-AFX