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DGAP-News: Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (deutsch)

DGAP-News: Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (deutsch)
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27.06.2022 ‧ dpa-Afx

Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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DGAP-News: Bilfinger SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

27.06.2022 / 16:28
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Vorstand der Bilfinger SE, Mannheim, hat am 13. Mai 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, eigene Aktien der Bilfinger SE (ISIN
DE0005909006) zu erwerben. Die Rückkaufperiode beginnt am 1. Juli 2022
(frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) und endet spätestens am 17. März 2023
(spätester möglicher Erwerbszeitpunkt). In diesem Zeitraum können maximal
bis zu 4.103.732 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximal
aufzuwendenden Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 100 Millionen Euro
über die Börse erworben werden.
Der Vorstand macht dabei von der am 11. Mai 2022 von der Hauptversammlung
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die Bilfinger SE berechtigt,
bis zum 10. Mai 2027 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der
Bilfinger SE zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund der
Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktien der Bilfinger
SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und noch besitzt oder die
ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als
10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstitutes.
Das Kreditinstitut hat sich verpflichtet, den Rückkauf ausschließlich über
die Börse und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der
Bilfinger SE am 11. Mai 2022 erteilten Ermächtigung sowie den Vorgaben der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
durchzuführen.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Bilfinger SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b)
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von
der Bilfinger SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu
Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu erwerben und den Rückkauf
ausschließlich in den Handelssystemen XETRA, Cboe DXE (CEUX), Turquoise
Europe (TQEX) und Aquis (AQEU) vorzunehmen. Der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) je Aktie darf den am Tag des Erwerbs in der
Eröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis im XETRA Handelssystem der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht
mehr als 20% unterschreiten. Insbesondere werden die Aktien der Bilfinger SE
nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten
unabhängigen Angebots auf dem jeweiligen Handelssystem liegt. Darüber hinaus
werden an einem Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit beendet werden. Die erworbenen Aktien können zu allen von der
Hauptversammlung am 11. Mai 2022 genehmigten Zwecken verwendet werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Bilfinger SE gemäß Art. 2
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Internetsite www.bilfinger.com veröffentlichen und dafür
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Mannheim, den 27. Juni 2022

Der Vorstand

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27.06.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bilfinger SE
Oskar-Meixner-Straße 1
68163 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 (0621) 459-0
Fax: +49 (0621) 459-23 66
E-Mail: ir@bilfinger.com
Internet: http://www.bilfinger.com
ISIN: DE0005909006
WKN: 590900
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hannover, München, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 1384799

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Quelle: dpa-AFX

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