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DGAP-News: BIKE24 beschließt Aktienrückkauf (deutsch)

DGAP-News: BIKE24 beschließt Aktienrückkauf (deutsch)
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23.09.2021 ‧ dpa-Afx

BIKE24 beschließt Aktienrückkauf

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DGAP-News: BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
BIKE24 beschließt Aktienrückkauf

23.09.2021 / 08:37
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Bekanntmachung nach Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052

Dresden, Deutschland, 23. September 2021 - Der Vorstand der Bike24 Holding
AG (die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
eigene Aktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A3CQ7F4) zu einem Gesamtkaufpreis
(ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 425.000,00 und in einem
Volumen von bis zu maximal 17.000 Aktien (etwa 0,04% des Grundkapitals) (das
"Aktienrückkaufprogramm") über die Börse zu erwerben. Das
Aktienrückkaufprogramm erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 71 Abs. 1 Nr. 2
AktG. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
beginnt am 23. September 2021 und erfolgt für einen Zeitraum bis zum Ablauf
des 1. Oktober 2021. Die zurückgekauften Aktien der Gesellschaft sollen als
einmaliger geldwerter Vorteil (Bonus) im Zusammenhang mit dem Börsengang der
Gesellschaft an Angestellte der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen weiterveräußert werden.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt
durch ein Kreditinstitut. Sofern Aktien der Gesellschaft während eines
geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in der
berichtigen Fassung vom 21. Dezember 2016 oder während eines Zeitraums
zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die
Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 aufzuschieben, hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut mit der
Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft entsprechend Art. 4
Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom
8. März 2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird
insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Der Erwerb eigener Aktien wird im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt. Sofern die Gesellschaft ein
Kreditinstitut mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragt hat,
hat die Gesellschaft auch dieses entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den
Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der
Gesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem
Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter
Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (https://ir.bike24.com) im
Bereich "Investor Relations", Unterabschnitt "Aktie", veröffentlichen und
dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens
fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Haftungsausschluss:

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Information des Bike24 Holding AG-Managements. Zukunftsgerichtete Aussagen
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BIKE24 Holding AG
Breitscheidstr. 40
01237 Dresden
Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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Quelle: dpa-AFX

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