ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A. kündigt vollständig gezeichnete Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450 Millionen an
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ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A. kündigt vollständig gezeichnete
Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450 Millionen an
02.07.2020 / 08:16
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ADO Properties S.A. kündigt vollständig gezeichnete
Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450 Millionen an
Berlin, 2. Juli 2020 - Nach der Ankündigung der Ausübung einer Kaufoption
zum Erwerb der Kontrolle über die Consus Real Estate AG ("Consus") kündigt
die ADO Properties S.A. ("ADO" oder das "Unternehmen") heute eine
vollständig gezeichnete Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450
Millionen (die "Kapitalerhöhung") an. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das
Unternehmen den bestehenden Aktionären 30.819.391 neue Aktien zum
Bezugspreis von EUR 14,60 pro neuer Aktie (der "Bezugspreis") zur Zeichnung
anbieten. ADO beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung
für die Rückzahlung von Fremdfinanzierungen zu verwenden, um
Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Entwicklungsprojekten
der Consus zu reduzieren. Es wird erwartet, dass der Prospekt für die
Kapitalerhöhung im Laufe des Tages gebilligt und veröffentlicht wird.
Die wichtigsten Bedingungen der Kapitalerhöhung
Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären von ADO zum Bezug im
Verhältnis von 5:12 angeboten. Die bestehenden Aktionäre können 5 neue
Aktien für 12 Altaktien von ADO zum Bezugspreis während der Bezugsfrist
erwerben. Vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
beginnt die Bezugsfrist am 6. Juli 2020 und endet am 20. Juli 2020 um 17:30
MEZ (die "Bezugsfrist"). Die Bezugsrechte für die neuen Aktien werden im
regulierten Markt (XETRA und XETRA Specialist) der Frankfurter Börse im
Zeitraum vom 6. Juli 2020 bis einschließlich 16. Juli 2020 (der
"Handelszeitraum")
gehandelt. Die Kapitalerhöhung ist von den Konsortialbanken vollständig
gezeichnet.
Beteiligung der Aktionäre
ADO hat Festbezugserklärungen von seinen Großaktionären erhalten, die eine
Gesamtbeteiligung von rund 36% an dem Unternehmen entsprechen. Mit den
Festbezugserklärungen hat sich jeder dieser Aktionäre dazu verpflichtet,
sich gemäß seines jeweiligen Anteils an der Kapitalerhöhung zu beteiligen.
Hintergrund zur Kapitalerhöhung
Am 15. Dezember 2019 unterbreitete ADO ein freiwilliges Übernahmeangebot für
alle Aktien der ADLER Real Estate AG ("ADLER"), erwarb eine
Minderheitsbeteiligung an Consus sowie eine Kaufoption zum Erwerb der
Kontrolle über Consus und erklärte seine Absicht, im Zusammenhang mit der
Übernahme von ADLER eine Bezugsrechtsemission durchzuführen. Die Übernahme
von ADLER wurde im April 2020 abgeschlossen.
Am 29. Juni 2020 kündigte ADO die Ausübung der Kaufoption zum Erlangen der
Kontrolle über Consus, eine führende Entwicklungsplattform mit signifikantem
Wachstumspotenzial in den Top-7 Städten Deutschlands, an, die mit der
Einleitung der Kapitalerhöhung voraussichtlich vollständig abgeschlossen
sein wird. Es wird erwartet, dass nachgelagert und zu gegebener Zeit ein
freiwilliges Erwerbsangebot für alle verbleibenden Aktien von Consus
veröffentlicht wird.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung schlägt der ADO-Verwaltungsrat eine einmalige
Aussetzung der Dividende für das Jahr 2019 vor. Die Dividendenpolitik wird
in Zukunft weiterhin eine Ausschüttung in Höhe von 50 Prozent des FFO 1
vorsehen.
Erwartete Veröffentlichung des Prospekts
Der Prospekt wird voraussichtlich im Laufe des Tages genehmigt und
veröffentlicht. Der Prospekt wird auf der Website der ADO zur Verfügung
gestellt:
https://www.ado.properties/websites/ado/German/4200/kapitalerhoehung.html
Vorläufiger Zeitplan für die Kapitalerhöhung
2. Juli 2020 Genehmigung und Veröffentlichung des Prospekts
3. Juli 2020 Stichtag der Kapitalerhöhung
6. Juli 2020 Erster Handelstag ohne Bezugsrechte
6. Juli 2020 Beginn der Bezugsfrist und des Handelszeitraums
16. Juli 2020 Ende des Handelszeitraums
20. Juli 2020 Ende der Bezugsfrist
21. Juli 2020 Erwartete Bekanntgabe der Ergebnisse der Kapitalerhöhung und
des möglichen Rump Placement
22. Juli 2020 Erwartete Zulassung der neuen Aktien zum Handel an der
Frankfurter Börse
24. Juli 2020 Erwartete Aufnahme neuer Aktien in die aktuelle
Aktiennotierung der ADO
Vollständige Zeichnung durch Konsortialbanken
J.P. Morgan und die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, die als gemeinsame
globale Koordinatoren fungieren, sowie Barclays Bank PLC und Kempen & Co,
die als gemeinsame Bookrunner für die Kapitalerhöhung fungieren, haben die
Zeichnungsvereinbarung mit der Gesellschaft abgeschlossen, in der sie sich
verpflichtet haben, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen Zeichner für
Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht gezeichnet werden können, zu
beschaffen oder diese Aktien selbst zu zeichnen. White & Case fungiert als
Rechtsberater der ADO, Clifford Chance fungiert als Rechtsberater der
Konsortialbanken.
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erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) veröffentlicht und
ist bei der ADO Properties S.A., 1B, Heienhaff, L-1736 Senningerberg,
Großherzogtum Luxembourg, oder auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.ado.properties kostenfrei erhältlich.
Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, welche einer Vielzahl von Risiken
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,werden, ,sollen', ,planen', ,erwarten', ,antizipieren', ,schätzen',
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anvisieren', sowie auch durch die Negativformulierung oder ähnliche oder
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unterworfen sind. ADO Properties gibt keine und wird keine Zusicherung
darüber, dass jegliche zukunftsgerichtete Aussage erreicht oder sich als
richtig erweisen wird, abgeben. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts- und
Finanzlage, die Ertragslage und Aussichten können erheblich von denen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen geschätzt oder beabsichtigt wurden,
abweichen. ADO Properties übernimmt keinerlei Verpflichtung, und geht nicht
davon aus, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere hierin enthaltene
Informationen öffentlich zu aktualisieren, öffentlich zu überprüfen oder
öffentlich zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn es ist anderweitig
gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis für Vertriebsunternehmen
Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde -
ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung
nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II
Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren
durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen
Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen
Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden
Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung").
Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke
der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis
der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte
sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren.
Die neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und
eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien
ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder
Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem
geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und
Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel
verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu
verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder
vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen
in Bezug auf das Angebot. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung
weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von
MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese
zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte
der neuen Aktien oder die neuen Aktien vorzunehmen. Jedes
Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der
neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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1084379 02.07.2020
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Quelle: dpa-AFX