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DGAP-News: ADLER begrüßt Feststellung des Europäischen Gerichtshofs: Österreichische Übernahmekommission nicht europarechtskonform - Bescheide gegen ADLER gegenstandslos (deutsch)

DGAP-News: ADLER begrüßt Feststellung des Europäischen Gerichtshofs: Österreichische Übernahmekommission nicht europarechtskonform - Bescheide gegen ADLER gegenstandslos (deutsch)
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09.09.2021 ‧ dpa-Afx

ADLER begrüßt Feststellung des Europäischen Gerichtshofs: Österreichische Übernahmekommission nicht europarechtskonform - Bescheide gegen ADLER gegenstandslos

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DGAP-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Rechtssache
ADLER begrüßt Feststellung des Europäischen Gerichtshofs: Österreichische
Übernahmekommission nicht europarechtskonform - Bescheide gegen ADLER
gegenstandslos

09.09.2021 / 16:10
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ADLER begrüßt Feststellung des Europäischen Gerichtshofs: Österreichische
Übernahmekommission nicht europarechtskonform - Bescheide gegen ADLER
gegenstandslos

* Österreichische Übernahmekommission darf nicht "Ermittler", "Kläger" und
"Richter" in einer Institution sein

* Europarechtswidrige Bescheide der österreichischen Übernahmekommission
gegen ADLER nicht bindend

Berlin, 9. September 2021 - Die Adler Group S.A. begrüßt die heutige
Feststellung des Europäischen Gerichtshofs ("EuGH"), dass die
österreichische Übernahmekommission ("ÜbK") in ihrer derzeitigen Struktur
sowie mit den ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittelmöglichkeiten nicht
unabhängig und nicht europarechtskonform agiert. So dürfe die ÜbK nicht
"Ermittler", "Ankläger" und "Richter" in einer Institution sein. Da die ÜbK
im europarechtlichen Sinn nicht unabhängig sei, müssen Marktteilnehmer die
Möglichkeit haben, Entscheidungen der ÜbK von einem unabhängigen Gericht
vollumfänglich überprüfen zu lassen.

Erlassene Feststellungs- und Bußgeldbescheide der ÜbK gegen Marktteilnehmer
können daher nach Ansicht des EuGH auch keine Bindungswirkung für etwaige
zivil- und verwaltungsrechtliche Verfahren haben. Mit der Feststellung des
EuGH entfalten die gegenüber ADLER erlassenen Bescheide der ÜbK damit auch
keine Bindungswirkung in Zivil- und Verwaltungsverfahren und sind somit
gegenstandslos.

Im März 2016 hatte die ÜbK ADLER zusammen mit weiteren Verfahrensbeteiligten
vorgeworfen, im Zuge der geplanten Übernahme der conwert Immobilien Invest
SE ("conwert") als gemeinsam vorgehende Rechtsträger agiert und ein
sogenanntes "acting in concert" betrieben zu haben. Dabei war es ADLER
verwehrt gewesen, diese Feststellung der ÜbK einer Überprüfung durch ein
unabhängiges Gericht zu unterziehen und rechtliches Gehör zu finden. In
Folgeverfahren regte ADLER daher an, das Vorgehen der ÜbK auf Verstöße gegen
Europarecht zu prüfen.

ADLER hat stets betont, dass zwischen ihr und weiteren Aktionären der
conwert hinsichtlich der Übernahme der conwert keine Vereinbarungen
bestanden oder Absprachen stattgefunden haben. Bereits im Januar 2017 hat
ADLER ihren Anteil an der conwert an die Vonovia SE im Rahmen des
freiwilligen Angebots der Vonovia SE an die Aktionäre der conwert veräußert.

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Quelle: dpa-AFX

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