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DGAP-News: Abivax kündigt Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von insgesamt ca. EUR 80 Mio. mit spezialisierten Investoren an (deutsch)

DGAP-News: Abivax kündigt Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von insgesamt ca. EUR 80 Mio. mit spezialisierten Investoren an (deutsch)
ABIVAX S.A. ACTIONS AU PORTEUR EO -,01 -%
22.07.2021 ‧ dpa-Afx

Abivax kündigt Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Wandelanleihen in Höhe von insgesamt ca. EUR 80 Mio. mit spezialisierten Investoren an

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DGAP-News: ABIVAX / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Abivax kündigt Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von
Wandelanleihen in Höhe von insgesamt ca. EUR 80 Mio. mit spezialisierten
Investoren an

22.07.2021 / 18:22
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Abivax kündigt Durchführung einer Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von
Wandelanleihen in Höhe von insgesamt ca. EUR 80 Mio. mit spezialisierten
Investoren an

PARIS, Frankreich, 22. Juli 2021 - 17:45 Uhr (MESZ) - Abivax SA (Euronext
Paris: FR0012333284 - ABVX), ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in
der klinischen Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das
Immunsystem zur Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie
Krebs modulieren gibt eine Privatplatzierung bekannt, die eine Ausgabe von
neuen Stammaktien und Wandelanleihen umfasst. Die Transaktion mit einem
Gesamtbruttobetrag in Höhe von ca. EUR 80 Mio. wird von J.P. Morgan AG und
Bryan, Garnier & Co. begleitet.

Die Transaktion setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen, der Ausgabe
neuer Stammaktion im Zuge einer Kapitalerhöhung in Höhe von ca. EUR 55 Mio.
(die "Kapitalerhöhung"), welche einem bestimmten Kreis von Anlegern
vorbehalten ist (auf den pharmazeutischen Sektor spezialisierte Anleger,
gemäß des 18. Beschlusses der Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4.
Juni 2021). Außerdem werden vorrangige, unbesicherte Anleihen platziert, die
in neue Aktien wandelbar und/oder in bestehende Aktien umtauschbar sind
(obligations convertibles échangeables en actions nouvelles ou existantes -
OCEANE) (die "Anleihen"). Diese Anleihen, mit einem Gesamtbetrag in Höhe von
ca. EUR 25 Mio. werden zum Stichtag 30. Juli 2026 fällig (in Verbindung mit
der Kapitalerhöhung, im Folgenden die "Transaktion"). Der Gesamtbruttobetrag
der Transaktion wird dem Unternehmen insgesamt 80 Mio. EUR an neuen
Finanzmitteln einbringen. Das Unternehmen behält es sich vor, im Rahmen der
Kapitalerhöhung und der Anleiheplatzierung einen Gesamtbetrag von bis zu 100
Mio. EUR an Finanzmitteln zu emittieren.

Beide Emissionen werden unter Verwendung des 18. Gesellschaftsbeschlusses
der Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4. Juni 2021 durchgeführt,
wonach sie einem bestimmten Kreis von Anlegern vorbehalten sind. Die
Kapitalerhöhung kann von (i) französischen oder ausländischen natürlichen
Personen, juristischen Personen oder Investmentfonds gezeichnet werden,
deren Schwerpunkttätigkeit Investitionen sind oder die in den 24 Monaten vor
der betrachteten Kapitalerhöhung mehr als eine Million Euro (a) im
pharmazeutischen Bereich und/oder (b) in eine Wachstumsaktie investiert
haben, die an einem geregelten Markt oder an einer multilateralen
Handelsplattform (wie Euronext Growth) notiert ist und als "kleines und
mittleres Gemeinschaftsunternehmen" im Sinne von Anhang I der Verordnung
(CE) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 gilt.

Die Gesellschaft wird die Ergebnisse der Transaktion nach deren Abschluss
baldmöglichst in einer nachfolgenden Pressemitteilung bekannt geben. Für die
neuen Aktien wird ein Antrag auf Zulassung zum Handel an der Euronext Paris
auf der gleichen Handelslinie wie die bestehenden Aktien unter dem gleichen
ISIN-Code FR0012333284 gestellt und die Zulassung zum Handel wird
voraussichtlich am oder um den 27. Juli 2021 erfolgen.

Gründe für die Ausgabe der Aktien und Anleihen sowie Mittelverwendung

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös der Transaktion wie folgt zu
verwenden.

* Rund 75% der Erlöse sollen für die Auflage neuer und die Fortführung
bestehender klinischer Programme mit dem Hauptproduktkandidaten ABX464
aufgewendet werden, der sich im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium
befindet:

* Fortsetzung der Phase-2a und Phase 2b-Erhaltungsstudien mit ABX464
zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Colitis
ulcerosa (CU) und geplanter Start des global ausgerichteten,
zulassungsrelevanten Phase-3-Studienprogramms mit ABX464 zur
Behandlung von CU vor Ende dieses Jahres;

* Geplanter Start einer zulassungsrelevanten Phase-2b-Studie mit
ABX464 zur Behandlung von Morbus Crohn (CD) vor Ende dieses Jahres;

* Geplanter Start einer klinischen Phase-2b-Studie mit ABX464 zur
Behandlung von RA im ersten Quartal 2022;

* Fortsetzung der Phase-2a-Erhaltungsstudie mit ABX464 zur Behandlung
von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer rheumatoider Arthritis
(RA);

* Fortsetzung des Forschungs- und Entwicklungsprogramm von ABX464;

* Finanzierung von F&E und Betriebskapital und anderen allgemeinen
Unternehmenszwecken werden ca. 15 % des Erlöses beanspruchen;

* Tilgung (und Zahlung von Beträgen, aufgrund bestehender
Verbindlichkeiten) werden ca. 8 % des Erlöses beanspruchen;

* Fortsetzung der Phase-1/2-Studie (Proof-of-Concept) mit ABX196 zur
Behandlung von hepatozellulärem Karzinom wird ca. 2% des Erlöses
beanspruchen.

Basierend auf den derzeit laufenden Programmen geht das Unternehmen davon
aus, dass der Bruttoerlös der Transaktion dem Unternehmen die nötigen Mittel
(Cash Runway) für die Finanzierung seines operativen Geschäfts bis ins
zweiten Quartal 2022 sichern wird.

Basierend auf den aktuellen Entwicklungsplänen geht das Unternehmen außerdem
davon aus, dass die ihr zum 30. Juni 2021 zur Verfügung stehenden liquiden
Mittel in Höhe von EUR 4,3 Mio. zusammen mit den kurzfristig abrufbaren
Finanzmitteln (wie unten aufgeführt) die Finanzierung seines operativen
Geschäfts bis ins vierte Quartal 2021 sichern werden.

* Ausübung der verbleibenden Eigenkapitalfinanzierungslinie bei Kepler
Cheuvreux (beläuft sich auf geschätzte EUR 9,7 Mio., Annahme auf Basis
eines Aktienkurses von EUR 30)

* Forderungen gegenüber Bpifrance im Zusammenhang mit der finanziellen
Förderung des ABX464 Covid-19 Programms (belaufen sich auf geschätzte
EUR 3,1 Mio.)

* Bevorstehende Rückerstattung der F&E-Steuergutschrift (Crédit Impôt
Recherche) für 2020 (beläuft sich auf geschätzte EUR 2,6 Mio.)

In Anbetracht der Durchführung der strategischen klinischen Studien des
Unternehmens mit ABX464 (Phase 3 in CU, Phase 2b in Crohn und Phase 2b in
RA), deren Beginn im Zeitraum zwischen dem vierten Quartal 2021 und dem
ersten Quartal 2022 geplant ist, werden sich die operativen Ausgaben des
Unternehmens ab dem vierten Quartal 2021 auf mindestens EUR 30 Mio. pro
Quartal erhöhen.

Der zusätzliche, vor Durchführung der Transaktion ermittelte
Finanzierungsbedarf des Unternehmens für die kommenden 12 Monate beläuft
sich auf EUR 100 Mio., d. h. EUR 20 Mio. zusätzlich zu den aus der
Transaktion resultierenden Erlösen (basierend auf einem Nettoerlös aus der
Transaktion in Höhe EUR 80 Mio.).

Die zusätzlich benötigten Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts
in Höhe von EUR 20 Mio. (basierend auf einem Nettoerlös der Transaktion in
Höhe von EUR 80 Mio.), könnten durch den Abschluss einer strategischen
Partnerschaft mit einem Industriepartner und/oder ergänzenden verwässernden
oder nicht-verwässernden Finanzierungen (deren Modalitäten auf der Grundlage
der vorherrschenden Marktbedingungen festgelegt werden) erhoben werden. Für
den Fall des Nichtzustandekommens einer solchen Finanzierung, behält sich
das Unternehmen vor, den Zeitplan für den Start seiner klinischen Studien
mit ABX464 entsprechend anzupassen.

Die wichtigsten Merkmale der Transaktion

Kapitalerhöhung

Die neuen Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der
Aktionäre ausgegeben und sind gemäß des 18. Beschlusses der
Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4. Juni 2021 einem bestimmten Kreis
von Anlegern vorbehalten (auf den pharmazeutischen Sektor spezialisierte
Anleger).

Die Kapitalerhöhung entspricht einer maximalen Anzahl von 2,189,708neuen
Aktien (basierend auf einer Kapitalerhöhung von EUR 55 Mio.) oder 2,985,966
neuen Aktien (basierend auf einer Kapitalerhöhung von EUR 70 Mio.) mit einem
Nennwert von EUR 0,01 pro Aktie, was etwa 14,9% und 20,3% des ausstehenden
Aktienkapitals der Gesellschaft auf unverwässerter Basis entspricht. Der
Bezugspreis je Aktie wird gemäß des 18. Beschlusses der
Jahreshauptversammlung der Aktionäre vom 4. Juni 2021 festgelegt und wird
mindestens dem nach Handelsvolumen gewichteten durchschnittlichen Aktienkurs
der letzten fünfzehn (15) Handelstage vor Festlegungsdatum des
Ausgabepreises entsprechen, wobei gilt, dass er mit einem Abschlag von
höchstens 15% reduziert werden kann.

Sofinnova Partners und Santé Holding, derzeitige Aktionäre des Unternehmens,
mit einem Anteil von jeweils 11,53% und 3.42% am Unternehmen, beabsichtigen,
sich mit EUR 11 Mio. an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. In
Übereinstimmung mit den internen Regeln des Aufsichtsrats nahmen die
Vertreter von Sofinnova und Santé Holding nicht an der Aufsichtsratssitzung
zur Genehmigung der Kapitalerhöhung teil.

Zeitgleich mit der Festlegung der endgültigen Bedingungen der
Kapitalerhöhung wird erwartet, dass die Gesellschaft eine übliche
Lock-up-Vereinbarung abschließt, die für künftige Aktienemissionen eine
90-tägige Sperrfrist ab dem Datum der Preisgestaltung vorsieht. Der
Vorstand, der Aufsichtsrat und die leitenden Angestellten der Gesellschaft,
die Aktien des Unternehmens besitzen, werden ebenfalls die üblichen
Lock-up-Vereinbarungen abschließen, die die Veräußerung der Aktien, die sie
derzeit für denselben Zeitraum besitzen, jeweils vorbehaltlich bestimmter
üblicher Ausnahmen und der Verzichtserklärung des Platzierungsagenten,
einschränken.

Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale
Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Kapitalerhöhung.

In neue Aktien wandelbare und/oder in bestehende Aktien umtauschbare
Anleihen

Der Nennwert der Anleihen wird mit einem Aufschlag von 25% auf den
Referenzaktienkurs gesetzt, der als Clearingpreis der gleichzeitig
durchgeführten Kapitalerhöhung festgelegt werden wird.

Den Anleihegläubigern wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschrecht der Anleihen in
neue und/oder bestehende Aktien des Unternehmens eingeräumt (das "Wandlungs-
bzw. Umtauschrecht"), das sie zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem
Ausgabetag und bis einschließlich des siebten Handelstag (dem Fälligkeitstag
oder dem jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstag vorhergehenden) ausüben
können.

Vorbehaltlich der üblichen Anpassungen ist das Wandlungs- bzw.
Umtauschverhältnis auf eine Aktie je Anleihe festgelegt, einschließlich der
in den Anleihebedingungen beschrieben Schutzvorkehrungen in Bezug auf
Verwässerung und Dividenden. Nach Wahl der Gesellschaft erhalten die
Anleihegläubiger bei Ausübung ihres Wandlungs- bzw. Umtauschrechtes neue
und/oder bestehende Aktien, die in jedem Fall ab dem Abwicklungstag mit den
bestehenden Aktien der Gesellschaft gleichgestellt sind.

Für den Fall eines Kontrollwechsels innerhalb des Unternehmens, eines
Free-Float-Events oder einer Aufhebung der Börsennotierung der Gesellschaft
(wie in den Anleihebedingungen definiert) kann jeder Anleihegläubiger die
gesamte, jedoch nicht die teilweise, Rückzahlung seiner Anleihen zum
Nennwert vom Unternehmen einfordern, zuzüglich der aufgelaufenen, jedoch
noch nicht ausgezahlten Zinsen. Für den Fall, dass die Aktien der
Gesellschaft Ziel eines öffentlichen Angebots werden (in bar oder in
Wertpapieren, in bar und in Wertpapieren, etc. ), das zu einem
Kontrollwechsel innerhalb des Unternehmens führt oder nach einem
Kontrollwechsel durchgeführt wird, und für den Fall, dass das besagte
Angebot von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF (oder deren
Nachfolger) für zulässig erklärt wird, ist der Emittent verpflichtet, auf
Verlangen des Anleihegläubigers auf Wandlung seiner Anleihen, (i) neue
und/oder bestehende Aktien der Gesellschaft zum geltenden
Wandlungs-/Tauschverhältnis zu liefern und (ii) einen Barbetrag
auszubezahlen, der der Summe der verbleibenden, bis zum Fälligkeitstag
vorgesehenen Kupons und etwaiger aufgelaufener Zinsen entspricht.

Sofern nicht zuvor gewandelt, umgetauscht, zurückgekauft oder gekauft und
entwertet, werden die Anleihen am 30. Juli 2026 (der "Fälligkeitstag") zum
Nennwert zurückgezahlt.

Die Notierung der Anleihen an der Euronext Access(TM) (dem Open Market der
Euronext Paris) wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Ausgabetag
beantragt.

Bryan, Garnier & Co und J.P. Morgan AG fungierten als gemeinsame globale
Koordinatoren und gemeinsame Bookrunner für die Anleihentransaktion.

Für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen und Risikofaktoren

Detaillierte Informationen zum Unternehmen, einschließlich seiner
Geschäfts-, Finanzinformationen, Ergebnisse, Perspektiven und damit
verbundenen Risikofaktoren, sind im Referenzdokument ("Universal
Registration Document") 2021 enthalten, das am 30. April 2021 unter der
Nummer D.20-0483 bei der französischen Finanzmarktaufsicht, Autorité des
Marchés Financiers (AMF), eingereicht wurde. Dieses Dokument sowie andere
gesetzlich vorgeschriebene Informationen und alle Pressemitteilungen des
Unternehmens können auf der Website des Unternehmens ( www.abivax.com)
abgerufen werden.

Wir verweisen auf die mit dem Unternehmen und dessen Aktivitäten verbundenen
Risikofaktoren, wie sie in Kapitel 3 des Referenzdokuments 2021 ("2021
Universal Registration Document") dargelegt werden. Das Referenzdokument
2021 kann auf der Website des Unternehmens ( www.abivax.com) und/oder der
Website der französischen Finanzaufsicht, Autorité des marchés financiers
(AMF) ( www.amf-france.org) eingesehen werden.

Diese Pressemitteilung stellt weder einen Prospekt gemäß der
Prospektverordnung (wie nachstehend definiert) noch ein Angebot von
Wertpapieren an die Öffentlichkeit dar.

*****

Über Abivax (www.abivax.com)
Abivax ist ein Biotechnologieunternehmen mit Produkten in der klinischen
Entwicklung, das neuartige Therapien entwickelt, die das Immunsystem zur
Behandlung von entzündlichen und viralen Erkrankungen sowie Krebs
modulieren. Abivax ist an der Euronext Paris, Compartment B (ISIN: FR
0012333284 - Ticker: ABVX) gelistet. Abivax, mit Sitz in Paris und
Montpellier, hat zwei Medikamentenkandidaten in der klinischen Entwicklung:
ABX464 zur Behandlung schwerer entzündlicher Erkrankungen und ABX196 zur
Behandlung von hepatozellulärem Karzinom. Weitere Informationen zum
Unternehmen finden Sie unter www.abivax.com.
Folgen Sie uns auf Twitter @ABIVAX_.

Kontakte

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ons com +41 79 367 6254 1. [1]anne.hennecke@mc-services.eu
Regina mailto:chris@lifesciadvi +49 211 529 252 22 1.
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Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.
Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass seine Erwartungen auf
vernünftigen Annahmen beruhen, unterliegen alle in dieser Pressemitteilung
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Wettbewerb und (viii) potenzielle Ansprüche auf seine Produkte oder sein
geistiges Eigentum. Diese Aussagen können ohne Einschränkung alle Aussagen
beinhalten, denen Wörter wie "adressieren", "glauben", "erwarten", "zielen",
"beabsichtigen", "können", "vorhersehen", "schätzen" sowie "planen",
"objektiv", "projektieren", "werden", "können", "wahrscheinlich", "sollten",
"würden", "könnten" und andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung
vorangestellt werden oder folgen oder diese oder deren negativer Bedeutung
enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen inhärenten Risiken und
Unsicherheiten, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den erwarteten Ergebnissen,
Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Eine
Beschreibung dieser Risiken, Eventualitäten und Ungewissheiten finden Sie in
den Dokumenten, die das Unternehmen bei der französischen Finanzaufsicht,
Autorité des marchés financiers (AMF) eingereicht hat, einschließlich des
"Universal Registration Document 2021", sowie in Dokumenten, die zukünftig
vom Unternehmen veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden diese
zukunftsgerichteten Aussagen, Prognosen und Schätzungen nur zum Datum dieser
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zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Das Unternehmen lehnt jede
Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen, Prognosen oder Schätzungen zu
aktualisieren, um spätere Änderungen, von denen das Unternehmen Kenntnis
erlangt, widerzuspiegeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Diese Pressemitteilung wurde in Französisch und Englisch erstellt. Bei
Abweichungen zwischen den Texten gilt die französische Sprachfassung.

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Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated
associations, etc.) of the Financial Promotion Order or (iv) are persons to
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The securities referred to in this press release may not and will not be
offered, sold or purchased in Australia, Canada or Japan. The information
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for sale in Australia, Canada or Japan.

Prohibition of sales to European Economic Area retail investors

No action has been undertaken or will be undertaken to make available any
Bonds to any retail investor in the European Economic Area. For the purposes
of this provision:

a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of
the following:

i. a retail client as defined in point (11) of Article 4(1) of Directive
2014/65/EU (as amended, "MiFID II"); or

ii. a customer within the meaning of Directive (EU) 2016/97, as amended,
where that customer would not qualify as a professional client as defined in
point (10) of Article 4(1) of MiFID II; or

iii. not a "qualified investor" as defined in the Prospectus Regulation; and

b) the expression "offer" includes the communication in any form and by any
means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds to
be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe
the Bonds.

Consequently, no key information document required by Regulation (EU) No
1286/2014 (as amended, the "PRIIPs Regulation") for offering or selling the
Bonds or otherwise making them available to retail investors in the European
Economic Area has been prepared and therefore offering or selling the Bonds
or otherwise making them available to any retail investor in the European
Economic Area may be unlawful under the PRIIPS Regulation.

Prohibition of sales to UK retail Investors

No action has been undertaken or will be undertaken to make available any
Bonds to any retail investor in the United Kingdom ("UK"). For the purposes
of this provision:

a) the expression "retail investor" means a person who is one (or more) of
the following:

i. a retail client, as defined in point (8) of Article 2 of Regulation (EU)
No 2017/565 as it forms part of UK domestic law by virtue of the European
Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA"); or

ii. a customer within the meaning of the provisions of the FSMA and any
rules or regulations made under the FSMA to implement Directive (EU)
2016/97, where that customer would not qualify as a professional client, as
defined in point (8) of Article 2(1) of Regulation (EU) No 600/2014 as it
forms part of domestic law by virtue of the EUWA; or

iii. not a qualified investor as defined in Article 2 of Regulation (EU)
2017/1129 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA; and

b) the expression an "offer" includes the communication in any form and by
any means of sufficient information on the terms of the offer and the Bonds
to be offered so as to enable an investor to decide to purchase or subscribe
for the Bonds.

Consequently no key information document required by Regulation (EU) No
1286/2014 as it forms part of domestic law by virtue of the EUWA (the "UK
PRIIPs Regulation") for offering or selling the Bonds or otherwise making
them available to retail investors in the UK has been prepared and therefore
offering or selling the Bonds or otherwise making them available to any
retail investor in the UK may be unlawful under the UK PRIIPs Regulation.

MIFID II product governance / Professional investors and ECPs only target
market - Solely for the purposes of each manufacturer's product approval
process, the target market assessment in respect of the Bonds has led to the
conclusion that: (i) the target market for the Bonds is eligible
counterparties and professional clients, each as defined in MiFID II; and
(ii) all channels for distribution of the Bonds to eligible counterparties
and professional clients are appropriate. Any person subsequently offering,
selling or recommending the Bonds (a "distributor") should take into
consideration the manufacturers' target market assessment; however, a
distributor subject to MiFID II is responsible for undertaking its own
target market assessment in respect of the Bonds (by either adopting or
refining the manufacturers' target market assessment) and determining
appropriate distribution channels.

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1221066 22.07.2021

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Quelle: dpa-AFX

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