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DGAP-News: 1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an (deutsch)

DGAP-News: 1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an (deutsch)
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08.10.2020 ‧ dpa-Afx

1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an

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DGAP-News: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im
Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als
unberechtigt an

08.10.2020 / 20:36
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1&1 Drillisch AG - Neuer Schiedsgutachten-Entwurf sieht von Telefónica im
Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als
unberechtigt an

Maintal, 8. Oktober 2020. 1&1 Drillisch hat heute einen neuen Entwurf des
Schiedsgutachtens im Verfahren zur Überprüfung einer von Telefónica
vorgenommenen Preiserhöhung erhalten. Telefónica hatte Vorleistungspreise
des MBA MVNO-Vertrages im Dezember 2018 unter Bezugnahme auf die
Frequenzauktion 2015 rückwirkend um einmalig rund 64 Mio. EUR erhöht.

Die Parteien hatten zu dem ersten Gutachtenentwurf vom 27. Mai 2020 Stellung
genommen. Der Schiedsgutachter hat den Vortrag beider Parteien gewürdigt und
die Berechnungsmethode seines ersten Gutachtenentwurfs bestätigt. Der
Schiedsgutachter kommt daher auch im neuen Entwurf seines Gutachtens zu dem
Ergebnis, dass die von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte
Preiserhöhung im geprüften Zeitraum (2016 bis 2020) in voller Höhe
unberechtigt ist. Dementsprechend führt die Preiserhöhung aus Dezember 2018
nicht zu einer Zahlungsverpflichtung von 1&1 Drillisch.

Die Parteien können zu den Rechtsausführungen des neuen Gutachtenentwurfs
Stellung nehmen. 1&1 Drillisch geht davon aus, dass das finale
Schiedsgutachten bis Ende des Jahres vorliegen wird. Ansonsten sind keine
von Telefónica initiierten Schiedsgutachterverfahren anhängig.

Umgekehrt fordert 1&1 Drillisch in seinen Preisanpassungsverfahren 1, 2, 5
und 6 rückwirkend von Telefónica erhebliche Reduktionen der
Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags. Diese Preisanpassungsverfahren
können nur zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen von 1&1 Drillisch
führen, nicht aber Zahlungsverpflichtungen seitens 1&1 Drillisch gegenüber
Telefónica begründen.

Maintal, 8. Oktober 2020

1&1 Drillisch AG
Der Vorstand

Disclaimer: Diese Meldung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die
auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der 1&1
Drillisch AG beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und
andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung,
insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer
Gesellschaft, wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige
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Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@1und1-drillisch.de

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Quelle: dpa-AFX

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