+++ Auf diese Aktien setzt die Redaktion für 2025 +++

DGAP-Adhoc: Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland fordert zur Anwendung von Einzahlungslimits nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis zum 1. Juli 2022 auf (deutsch)

DGAP-Adhoc: Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland fordert zur Anwendung von Einzahlungslimits nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis zum 1. Juli 2022 auf (deutsch)
bet-at-home -%
03.06.2022 ‧ dpa-Afx

Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland fordert zur Anwendung von Einzahlungslimits nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis zum 1. Juli 2022 auf

^
DGAP-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Umsatzentwicklung
Zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland fordert zur Anwendung von
Einzahlungslimits nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis zum 1. Juli 2022
auf

03.06.2022 / 15:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Die Tochtergesellschaft der bet-at-home.com AG, die bet-at-home.com Internet
Ltd., Malta, bietet in Deutschland Online-Sportwetten und Online-Casino
Produkte an. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV2021) sieht in
Deutschland vor, dass grundsätzlich ein anbieter- und produktübergreifendes
Einzahlungslimit von monatlich EUR 1.000 einzuhalten ist. Bestimmungen zum
Einzahlungslimit sind aber bisher auf Grund von erhobenen Klagen gegen die
entsprechenden Regelungen des GlüStV2021 lediglich auf Ebene des Anbieters
im Bereich Online-Casino umgesetzt worden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nunmehr gegenüber der bet-at-home.com
Internet Limited mitgeteilt, dass die Einzahlungslimits unter Beachtung der
Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Limits bis zum 1. Juli 2022
insgesamt einzuhalten sind. Die bet-at-home.com Internet Ltd. beabsichtigt,
sich hiergegen im Weg eines Eilantrags gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Sollten die im GlüStV2021 vorgesehenen Einzahlungslimits ab dem 1. Juli 2022
umgesetzt werden, geht der Vorstand nach heutiger und vorläufiger
Beurteilung davon aus, dass der in Deutschland erzielbare Brutto-Wett- und
Gamingertrag jedenfalls kurzfristig erheblich zurückgehen könnte. Da
Deutschland ein Kernmarkt der bet-at-home.com Gruppe ist, hätte dies
voraussichtlich auch erhebliche Auswirkungen auf den Brutto-Wett- und
Gamingertrag und das Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzern insgesamt.
Weitere Einzelheiten werden nach abschließender rechtlicher und
tatsächlicher Beurteilung bekannt gegeben.

---------------------------------------------------------------------------

03.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 545 598 77
Fax: +49 211 545 598 78
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Internet: www.bet-at-home.ag
ISIN: DE000A0DNAY5
WKN: A0DNAY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1368503

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1368503 03.06.2022 CET/CEST

°

Quelle: dpa-AFX

Jetzt sichern Jetzt sichern