windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.
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DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende
Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht
gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.
09.05.2022 / 12:11 CET/CEST
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WÄRE
Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum
8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse
für das Geschäftsjahr 2021 am 16. Mai 2022
* Fortdauernde COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen in China verzögern Umsetzung
der Verpflichtungsvereinbarungen mit wesentlichen Investoren
* Verlängerung des Bezugsangebots und Verschiebung der Privatplatzierung
* Veröffentlichung des ungeprüften und nicht vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzern- und Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie der
Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2022 am 16. Mai 2022
München, 9. Mai 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder
"Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeit bis zum 11. Mai 2022
(einschließlich) laufende Frist zur Ausübung von Bezugsrechten (Bezugsfrist)
im Zusammenhang mit der laufenden Kapitalerhöhung bis zum 8. Juni 2022
(einschließlich) zu verlängern. Vorstand und Aufsichtsrat hatten auf Basis
des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 2022
mit Beschlüssen vom 28. März 2022 die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung festgelegt und mit Beschlüssen vom 13. April 2022 eine
Verlängerung der Bezugsfrist bis zum 11. Mai 2022 beschlossen.
Grund für die erneute Verlängerung der Bezugsfrist sind die fortdauernden
Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der
Volksrepublik China. Zwei Investoren hatten sich im Rahmen von verbindlichen
Verpflichtungsvereinbarungen im Vorfeld der laufenden Kapitalerhöhung
gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, neue Aktien im Gegenwert von
bis zu insgesamt EUR 5,5 Millionen im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung
zu erwerben ("Verpflichtungsvereinbarungen"). Das Management dieser
Investoren ist in der Volksrepublik China ansässig. Angesichts der in der
Volksrepublik China anhaltenden intensiven Beschränkungen im Zusammenhang
mit der COVID-19-Pandemie wird es diesen Investoren aller Voraussicht nach
nicht möglich sein, ihre Verpflichtungen in dem ursprünglich geplanten
zeitlichen Rahmen zu erfüllen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erwarten ohne die Erfüllung der
beiden Verpflichtungsvereinbarungen im Rahmen der Kapitalerhöhung keine
ausreichende Nachfrage, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 zu decken. Aus diesem Grund soll die
zeitliche Verschiebung es diesen Investoren ermöglichen, ihren
Verpflichtungen zum Erwerb der neuen Aktien im Gegenwert von bis EUR 5,5
Millionen nachzukommen.
Um alle potentiellen Investoren gleich zu behandeln und auch den bestehenden
Aktionären die Möglichkeit zu geben, während der verlängerten Frist ihre
Bezugsrechte auszuüben, soll die Bezugsfrist entsprechend verlängert werden.
Auch die Frist für die Ausübung des im Rahmen der
Bezugsrechtskapitalerhöhung gewährten Mehrbezugsrechts wird entsprechend
verlängert.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Verlängerung dazu führt, dass
sich die laufenden Gespräche mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft über
den Nachweis für die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog.
going concern) im Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2021 weiter verzögern. Sie erwartet, dass sich diese Gespräche erst nach
Umsetzung der Kapitalerhöhung abschließen lassen und die jeweiligen
Bestätigungsvermerke dann erteilt werden können.
Um dem Kapitalmarkt ungeachtet dessen weitere Informationen über die
Finanzergebnisse des Geschäftsjahres 2021 zur Verfügung zu stellen, wird die
Gesellschaft am 16. Mai 2022 den Konzernabschluss und den Jahresabschluss
einschließlich der dazugehörigen Lageberichte zum 31. Dezember 2021
veröffentlichen, ohne dass der Abschlussprüfer die jeweiligen
Bestätigungsvermerke erteilt hat. Aufgrund der ausstehenden
Bestätigungsvermerke werden diese Abschlüsse bei Veröffentlichung nicht vom
Aufsichtsrat gebilligt sein. Am selben Tag wird die Gesellschaft die
Quartalsmitteilung für das erste Quartal (Q1) 2022 veröffentlichen.
Auf Basis des aufgrund der beschlossenen Verlängerung der Bezugsfrist
angepassten Zeitplans plant die Gesellschaft nunmehr, den testierten und vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzern- und Jahresabschluss einschließlich der
dazugehörigen Lageberichte zum 31. Dezember 2021 bis Ende Juni 2022 zu
veröffentlichen.
Weitere Informationen zur verlängerten Bezugsfrist, der Kapitalerhöhung und
insbesondere auch zu Risikohinweisen im Zusammenhang mit einer Investition
in die im Rahmen des Bezugsangebots angebotenen neuen Aktien der
Gesellschaft finden Sie in dem am 30. März 2022 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Bezugsangebot, der ersten am 13. April 2022 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung über die Verlängerung der
Bezugsfrist sowie in der weiteren Bekanntmachung über die Verlängerung der
Bezugsfrist, welche voraussichtlich ab dem 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden wird. Die vorgenannten Veröffentlichungen sind auch
auf der Website der windeln.de SE (www.corporate.windeln.de) verfügbar bzw.
werden dort verfügbar sein.
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oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika (die
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Quelle: dpa-AFX