Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt Änderung des Aktienrückkaufprogramms
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EQS-Ad-hoc: Wienerberger AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Wienerberger AG: ADHOC / Wienerberger beschließt Änderung des
Aktienrückkaufprogramms
10.05.2022 / 15:12 CET/CEST
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ADHOC / Wienerberger beschließt Änderung des Aktienrückkaufprogramms
Rückkauf von nunmehr maximal 6.450.000 Aktien bzw. bis zu rund 5,6% des
Grundkapitals von Wienerberger
Wien, 10. Mai 2022 - Der Vorstand der Wienerberger AG hat heute auf
Grundlage der Ermächtigung, die in der 153. ordentlichen Hauptversammlung
vom 3. Mai 2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erteilt wurde, und am 3.
Mai 2022 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem
sowie am 5. Mai 2022 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde,
beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm, das ursprünglich Rückkäufe
eigener Aktien im Zeitraum vom 9. März 2022 (einschließlich) bis 30. Juni
2022 (einschließlich) zum Marktpreis über die Wiener Börse sowie über
multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) im Ausmaß von
bis zu 3.450.000 Stück eigene Aktien zu einem Kurs zwischen mindestens EUR
1,00 und maximal EUR 32,50 je Aktie vorsah (das "Aktienrückkaufprogramm"),
zu ändern. Das angestrebte Rückkaufvolumen von eigenen Aktien unter dem
Aktienrückkaufprogramm ist nahezu erreicht. Das maximale Rückkaufvolumen
wird um weitere 3.000.000 Stück auf insgesamt 6.450.000 Stück eigene Aktien
(entsprechend bis zu rund 5,6% des Grundkapitals der Wienerberger AG)
angehoben und das Aktienrückkaufprogramm bis 30. September 2022
(einschließlich) verlängert. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem
Aktienrückkaufprogramm beträgt nunmehr EUR 180.000.000. Es ist beabsichtigt,
die rückgekauften Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 zu verwenden. Der Rückkauf hat keine
Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Wienerberger AG.
Ein Kreditinstitut ist weiterhin mit der Durchführung des Aktienrückkaufs
beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Wienerberger AG unabhängig von der Wienerberger AG zu
treffen und die in Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsrichtlinien zu befolgen.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Diese gemäß § 6
Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderung sowie weitere
allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms werden auf der
Internetseite der Wienerberger AG (
https://www.wienerberger.com/de/investoren/aktie.html) veröffentlicht. Diese
Veröffentlichung ist insbesondere kein öffentliches Angebot zum Erwerb von
Wienerberger-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Wienerberger AG
oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von
Wienerberger-Aktien anzunehmen.
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10.05.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
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1348491 10.05.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX