SPORTTOTAL AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
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DGAP-Ad-hoc: SPORTTOTAL AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SPORTTOTAL AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
07.07.2020 / 11:20 CET/CEST
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
SPORTTOTAL AG, ISIN: DE000A1EMG56 / WKN: A1EMG5
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UNMITTELBAR, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER
JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
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SPORTTOTAL AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Köln, 7. Juli 2020 - Der Vorstand der SPORTTOTAL AG (ISIN DE000A1EMG56 / WKN
A1EMG5) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.747.448,00,
eingeteilt in 28.747.448 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Bestehende
Aktien"), um bis zu EUR 6.324.439,00 auf bis zu EUR 35.071.887,00 durch
Ausgabe von bis zu 6.324.439 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien,
jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2019 ("Neue Aktien"), gegen
Bareinlagen in teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 zu
erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Für etwaige Spitzen, die sich aus der
Ermöglichung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben, wurde das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 4 Abs. 3 Unterabs. 2 Bullet 1
der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Die Neue Aktien werden im Rahmen eines prospektfreien Bezugsangebots an die
Aktionäre der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zu einem
Bezugsverhältnis von 1:0,22 angeboten, d.h. eine Bestehende Aktie berechtigt
zum Bezug von 0,22 Neuen Aktien ("Bezugsangebot"). Das Bezugsangebot wird
voraussichtlich am 8. Juli 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die
Bezugsfrist soll am 8. Juli 2020 beginnen und am 22. Juli 2020 (24:00 Uhr
MESZ) enden. Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird
voraussichtlich der 9. Juli 2020 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,10 je
Neuer Aktie, so dass der maximale Bruttoemissionserlös der Kapitalerhöhung
EUR 6.956.883,00 beträgt. Ein organisierter Handel mit Bezugsrechten findet
nicht statt.
Die Gesellschaft beabsichtigt, diejenigen Neuen Aktien, die nicht gemäß § 7
Abs. 1 S. 2 der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) vom Zulassungsantrag
ausgenommen werden können, prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zuzulassen. Ist eine
prospektfreie Zulassung dieser Neuen Aktien nicht möglich, wird die
Gesellschaft den Zulassungsantrag nach der Veröffentlichung eines
Wertpapierprospekts innerhalb der gesetzlichen Frist stellen. Die
Gesellschaft kann nicht garantieren, dass die Neuen Aktien zeitnah zum
Handel im regulierten Markt zugelassen werden.
Neue Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist das Bezugsrecht durch die
Aktionäre nicht ausgeübt wurde oder auf die freie Spitze entfallen, werden
qualifizierten Anlegern im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in bestimmten
weiteren Jurisdiktionen unter Ausschluss Kanadas, Australiens, Japans sowie
der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S. Securities
Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") zum
Bezugspreis angeboten.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung zur Finanzierung der eigenen Kameraproduktion, der weiteren
Expansion der Streaming-Plattform sporttotal.tv sowie zur Finanzierung des
Working Capitals der Unternehmensgruppe, darunter insbesondere zur
Vorfinanzierung von Rennstreckenprojekten, zu nutzen.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten
Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft zu
veröffentlichenden Bezugsangebots.
Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot wird in Form
eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien öffentlichen Angebots in
Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Prospekt in
Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen
und veröffentlichen. Ein solcher Prospekt steht daher auch nicht als
Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur
Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre
ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von
Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.sporttotal.com/investor-relations/
zugänglichen Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres-
und Halbjahresfinanzberichte und die Ad-hoc Mitteilungen der Gesellschaft,
aufmerksam zu lesen. Die Aktionäre sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich
der Neuen Aktien ausschließlich auf Grundlage der Informationen im
Bezugsangebot und den von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite
veröffentlichten Informationen treffen. Die Angaben in dieser Mitteilung
dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf
Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder
ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich
zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern.
Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder
Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt
und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act
definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den
Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer
solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches
Angebot von Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien
in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein
Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser
Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten
würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich
über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken
und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten
ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin
beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft
betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen
Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,
insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft
übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Die begleitende Bank oder ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten,
Mitarbeiter, Berater oder Beauftragen übernehmen keine Verantwortung oder
Haftung oder Garantie für und treffen keine ausdrückliche oder implizite
Aussage zur Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in dieser
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wenigen Ausnahmen, anderer Angaben zur Gesellschaft, ihren
Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, sei es in schriftlicher,
mündlicher oder visueller oder elektronischer Form, unabhängig von der Art
der Übertragung oder Zurverfügungstellung, oder für Verluste, die sich in
irgendeiner Weise aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts
oder anderweitig in Verbindung damit ergeben.
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Quelle: dpa-AFX