SLM Solutions Group AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 5%
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DGAP-Ad-hoc: SLM Solutions Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SLM Solutions Group AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 5%
12.07.2021 / 18:04 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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(EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERLEITUNG IN DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN ODER EINER SONSTIGEN
JURISDIKTION, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF DER WERTPAPIERE RECHTSWIDRIG
WÄRE
SLM Solutions Group AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 5%
Lübeck, 12 Juli 2021 - Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN
DE000A111338, die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2021 um circa 5% von derzeit EUR 19.778.953,00 um EUR
988.947,00 auf EUR 20.767.900,00 gegen Bareinlage zu erhöhen.
Im Rahmen der Kapitalmaßnahme werden qualifizierten institutionellen
Investoren circa 988.947 neue Aktien im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens im Wege einer Privatplatzierung angeboten. Das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 203 i.V.m. § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen am oder um den 16. Juli
2021 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft an der
Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Rund die Hälfte der Erlöse aus der Ausgabe der neuen Aktien sollen der
Finanzierung des laufenden Betriebs dienen und der übrige Teil der
Fortführung von Investitionen in strategisch wichtigen Bereichen wie der
Next Generation SLM Maschine und der Ausweitung des internationalen
Vertriebs- und Servicenetzwerks dienen (d.h., ein Standort an der
US-Westküste).
Die Aktienplatzierung beginnt mit sofortiger Wirkung. Der Angebotspreis wird
auf Grundlage eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Die
Gesellschaft hat sich im Zusammenhang mit der beabsichtigten Kapitalerhöhung
zu einem 180-tägigen Lock-Up verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmeregelungen und, wie bereits angekündigt, der möglichen Ausgabe
weiterer Wertpapiere gemäß den Bedingungen der von der Gesellschaft in den
Jahren 2020 und 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen),
Australien, Kanada oder einer sonstigen Jurisdiktion, in der eine solche
Bekanntmachung gesetzwidrig wäre, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die
Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in Besitz dieses
Dokuments oder anderer Informationen, auf die hierin Bezug genommen wird,
gelangen, sollten sich selbstständig über diese Beschränkungen informieren
und diese befolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine
Verletzung der jeweils anwendbaren Wertpapiergesetze darstellen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder ihrer
Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder
irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr
Inhalt dienen als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder
gelten in Zusammenhang mit einem solchen Angebot als bindend.
Die neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von
1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und
dürfen nicht ohne Registrierung oder Vorliegen eines Befreiungstatbestandes
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act in den Vereinigten
Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich
an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5)
der jeweils gültigen Fassung des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii) Personen,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Hochvermögende
Gesellschaften, nicht inkorporierte Gesellschaften, etc.) (nachfolgend
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet
sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Bekanntmachung handeln oder
auf sie vertrauen. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit
dieser Bekanntmachung ist nur Relevanten Personen zugänglich und wird nur
mit Relevanten Personen getätigt.
Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
richtet sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
ausschließlich an Personen, die Qualifizierte Investoren im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Es wurden keine Handlungen vorgenommen, die ein Angebot oder einen Erwerb
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in irgendeiner
Jurisdiktion, in der eine solche Handlung gesetzeswidrig wäre, erlauben.
Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung sind, sind verpflichtet, sich
selbstständig über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu
befolgen.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung
dar. Investoren sollten professionelle Berater hinzuziehen, um zu bewerten,
ob die Platzierung für sie eignet ist.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SLM Solutions Group AG
Estlandring 4
23560 Lübeck
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Internet: www.slm-solutions.com
ISIN: DE000A111338
WKN: A11133
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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Quelle: dpa-AFX