SLM Solutions Group AG stockt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital aufgrund hoher Nachfrage auf
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DGAP-Ad-hoc: SLM Solutions Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SLM Solutions Group AG stockt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
aufgrund hoher Nachfrage auf
12.07.2021 / 22:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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(EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERLEITUNG IN DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN ODER EINER SONSTIGEN
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WÄRE
SLM Solutions Group AG stockt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
aufgrund hoher Nachfrage auf
Lübeck, 12 Juli 2021 - SLM Solutions Group AG (ISIN DE000A111338, die
"Gesellschaft")
gibt bekannt, dass sich die Gesellschaft aufgrund hoher Nachfrage dazu
entschieden hat, die zuvor angekündigte Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital von bis zu 5% auf insgesamt bis zu 7.3% des ausstehenden
Grundkapitals zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird daher unter
teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 von derzeit EUR
19.778.953,00 auf jetzt bis zu EUR 21.228.953,00 durch Ausgabe von bis zu
1.450.000 neuen Aktien erhöht.
Die neuen Aktien werden im Wege einer Privatplatzierung qualifizierten
institutionellen Investoren angeboten. Das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre wurde gemäß § 203 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.
Die neuen Aktien sollen am oder um den 16 Juli 2021 in die bestehende
Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse
einbezogen werden.
Die zusätzlichen Erlöse aus der erhöhten Transaktion werden für die
Finanzierung des weiteren Wachstums genutzt.
Die Bücher wurden heute bereits geöffnet und werden in Kürze schließen. Die
Gesellschaft hat sich im Zusammenhang mit der beabsichtigten Kapitalerhöhung
zu einem 180-tägigen Lock-Up verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmeregelungen und, wie bereits angekündigt, der möglichen Ausgabe
weiterer Wertpapiere gemäß den Bedingungen der von der Gesellschaft in den
Jahren 2020 und 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen),
Australien, Kanada oder einer sonstigen Jurisdiktion, in der eine solche
Bekanntmachung gesetzwidrig wäre, veröffentlicht, verbreitet oder
übermittelt werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in
Besitz dieses Dokuments oder anderer Informationen, auf die hierin Bezug
genommen wird, gelangen, sollten sich selbstständig über diese
Beschränkungen informieren und diese befolgen. Eine Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann eine Verletzung der jeweils anwendbaren
Wertpapiergesetze darstellen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder ihrer
Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder
irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr
Inhalt dienen als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder
gelten in Zusammenhang mit einem solchen Angebot als bindend.
Die neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von
1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und
dürfen nicht ohne Registrierung oder Vorliegen eines Befreiungstatbestandes
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act in den Vereinigten
Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich
an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5)
der jeweils gültigen Fassung des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii) Personen,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Hochvermögende
Gesellschaften, nicht inkorporierte Gesellschaften, etc.) (nachfolgend
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet
sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Bekanntmachung handeln oder
auf sie vertrauen. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit
dieser Bekanntmachung ist nur Relevanten Personen zugänglich und wird nur
mit Relevanten Personen getätigt.
Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
richtet sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
ausschließlich an Personen, die Qualifizierte Investoren im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Es wurden keine Handlungen vorgenommen, die ein Angebot oder einen Erwerb
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in irgendeiner
Jurisdiktion, in der eine solche Handlung gesetzeswidrig wäre, erlauben.
Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung sind, sind verpflichtet, sich
selbstständig über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu
befolgen.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung
dar. Investoren sollten professionelle Berater hinzuziehen, um zu bewerten,
ob die Platzierung für sie eignet ist.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SLM Solutions Group AG
Estlandring 4
23560 Lübeck
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Internet: www.slm-solutions.com
ISIN: DE000A111338
WKN: A11133
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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Quelle: dpa-AFX