Siemens Healthineers AG: Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding
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DGAP-Ad-hoc: Siemens Healthineers AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
Siemens Healthineers AG: Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated
Bookbuilding
24.03.2021 / 17:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Erlangen, 24. März 2021
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Siemens Healthineers beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter
Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding
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AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
Erlangen, 24. März 2021 - Der Vorstand der Siemens Healthineers AG
(Frankfurt: SHL) ('Siemens Healthineers') hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser
Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital von
Siemens Healthineers wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der
Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
gegen Bareinlagen erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von ca. EUR
2,3 Milliarden angestrebt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober
2020 gewinnberechtigt sein.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien und
der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und
anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Siemens
Healthineers einer Lock-up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter
anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien
wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen,
von 90 Tagen unterliegen. Die Lock-up Verpflichtung enthält marktübliche
Ausnahmen.
Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 26. März 2021
prospektfrei erfolgen. Die Handelsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 30.
März 2021. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung
der Aktien der Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien
ist für den 31. März 2021 vorgesehen.
Die Gesellschaft hat bereits Nachfrage nach 16 - 17% des angestrebten
Platzierungsvolumens zum aktuellen Marktpreis von einem Ankerinvestor mit
langfristiger Anlagestrategie (long only investor) erhalten.
Die Siemens Finance B.V. hat Siemens Healthineers eine Brückenfazilität zur
Finanzierung des am 2. August 2020 bekanntgegebenen geplanten Erwerbs der
Varian Medical Systems, Inc. gewährt. Mit den Nettoemissionserlösen aus der
Kapitalerhöhung soll ein Teil des verbleibenden bereitgestellten Betrags
unter dieser Brückenfazilität ersetzt werden, der teils bereits durch eine
erste Kapitalerhöhung im September 2020 und jüngst durch endfällige
USD-Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten ersetzt wurde.
Über diese Kapitalerhöhung hinaus, plant der Vorstand der Siemens
Healthineers AG zur Finanzierung des geplanten Erwerbs von Varian Medical
Systems, Inc. keine weitere Platzierung von Aktien.
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DISCLAIMER:
Diese Mitteilung ist nicht an eine natürliche oder juristische Person
gerichtet oder für die Verteilung an oder Nutzung durch eine natürliche oder
juristische Person bestimmt, die ein Bürger oder Einwohner ist oder sich an
einem Ort, Staat, Land oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, in dem
oder in der eine solche Verteilung, Veröffentlichung, Verfügbarkeit oder
Nutzung gegen das Gesetz oder die Verordnung dieser Gerichtsbarkeit
verstoßen würde oder die eine Registrierung oder Lizenzierung in dieser
Gerichtsbarkeit erfordern würde. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten darstellen.
Die Wertpapiere von Siemens Healthineers wurden und werden nicht nach dem
United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der
'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht nicht angeboten
oder verkauft werden.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen,
die 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die 'Prospektverordnung') sind. In dem Vereinigten
Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung')
fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations'
etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig
verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich
sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen
und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.
Soweit dieses Dokument Aussagen enthält, die sich auf unseren künftigen
Geschäftsverlauf und unsere künftige finanzielle Leistung(-sfähigkeit) sowie
auf künftige Siemens Healthineers betreffende Vorgänge oder Entwicklungen
beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen, sind diese Aussagen
erkennbar an Formulierungen wie z. B. 'erwarten', 'prognostizieren',
'antizipieren', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'anstreben',
'einschätzen', 'werden' und 'zum Ziel setzen' oder ähnlichen Begriffen. Wir
werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in
Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen
zukunftsgerichtete Aussagen treffen. Des Weiteren können unsere Vertreter
von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich treffen. Solche
Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen
des Siemens Healthineers Managements, von denen zahlreiche außerhalb des
Einflussbereichs von Siemens Healthineers liegen. Da sie sich auf zukünftige
Gegebenheiten oder Entwicklungen beziehen, unterliegen sie einer Vielzahl
von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in den jeweiligen
Veröffentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf solche
beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten
oder Faktoren realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die
zugrundeliegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht
korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen(-sfähigkeit)
und Erfolge von Siemens Healthineers (sowohl negativ als auch positiv)
wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder
implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie
getroffen wurden und Siemens Healthineers übernimmt keine Verpflichtung und
beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren
oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren, es sei
denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber,
der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
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Kontakt:
Marc Koebernick
Leiter Investor Relations
Henkestr. 127
91052 Erlangen
+49 (0) 9131-84-2676
marc.koebernick@siemens-healthineers.com
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Quelle: dpa-AFX