SHS VIVEON AG: Festsetzung des Bezugspreises
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DGAP-Ad-hoc: SHS VIVEON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
SHS VIVEON AG: Festsetzung des Bezugspreises
01.04.2022 / 11:44 CET/CEST
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hoc-Mitteilung)
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INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
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SHS VIVEON AG: Festsetzung des Bezugspreises
München, 1. April 2022 - Der Vorstand der SHS VIVEON AG hat heute, wie in
der Ad-hoc vom 14. März 2022 angekündigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
den Bezugspreis der Neuen Aktien aus der am 14. März 2022 beschlossenen
Bezugsrechtskapitalerhöhung auf EUR 5,50 festgelegt.
Das Bezugsangebot soll am 14. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht
werden.
Über die SHS VIVEON AG
Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software
und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die
Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen
Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und
SaaS-Plattform (die "Plattform") erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen
Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und
können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden
dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und
Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige
Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle
Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der
digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise
(d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 120 Kunden, vom Mittelständler bis
zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu
automatisieren.
Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.
Kontakt
SHS VIVEON AG
Karin Schuler
Clarita-Bernhard-Straße 27
81249 München
Deutschland
T +49 89 74 72 57-0
F +49 89 74 72 57-900
Investor.Relations@SHS-VIVEON.com
www.SHS-VIVEON.com
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der SHS VIVEON AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SHS VIVEON AG
wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SHS VIVEON AG noch ein anderer
hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts
oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.
Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung
gestatteten Wertpapier-Informationsblatt der Gesellschaft (einschließlich
etwaiger Aktualisierungen dazu) treffen, das unmittelbar nach seiner
Gestattung veröffentlicht wird.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Weder die SHS VIVEON AG noch eines mit der SHS VIVEON AG verbundenes
Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129
("Prospektverordnung")
in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die "Relevanten
Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches
im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um
'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung
("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten
Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der
Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass
sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei
jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt
hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht
für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im
Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen
Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem
Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum
Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen
würde, dass die SHS VIVEON AG oder ein mit der SHS VIVEON AG verbundenes
Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung
eines Prospekts verpflichtet wären.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
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den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die SHS
VIVEON AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
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Kontakt:
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81249 München
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Quelle: dpa-AFX