PAION GIBT MARKTZULASSUNG FÜR REMIMAZOLAM (BYFAVO) IN DER KURZSEDIERUNG IN DEN USA DURCH DIE FDA BEKANNT
^
DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung
PAION GIBT MARKTZULASSUNG FÜR REMIMAZOLAM (BYFAVO) IN DER KURZSEDIERUNG IN
DEN USA DURCH DIE FDA BEKANNT
02.07.2020 / 20:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
PAION GIBT MARKTZULASSUNG FÜR REMIMAZOLAM (BYFAVOTM) IN DER KURZSEDIERUNG IN
DEN USA DURCH DIE FDA BEKANNT
- PAION erhält von Cosmo eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 15 Mio. und
gestaffelte Lizenzgebühren auf die Nettoerlöse zwischen 20 % und 25 %
- Acacia, verantwortlich für die Vermarktung von BYFAVOTM (Remimazolam) in
den USA, plant den Vermarktungsstart in der zweiten Jahreshälfte 2020
Aachen, 02. Juli 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN
DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute
bekannt, dass die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA)
BYFAVOTM
(Remimazolam) für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Kurzsedierung
bei Erwachsenen, die sich einem bis zu 30-minütigen Eingriff unterziehen,
zugelassen hat. BYFAVOTM ist ein intravenöses Benzodiazepin-Sedativum mit
einem sehr schnellen Wirkeintritt und Abklingen der Wirkung zur Verwendung
bei invasiven medizinischen Verfahren wie etwa Koloskopien und
Bronchoskopien, die bis zu 30 Minuten dauern. In den USA finden jährlich
etwa 25 Millionen solcher Untersuchungen statt, von denen rund 90 % mit
einer moderaten Sedierung des Patienten erfolgen. Remimazolam ist auch in
der Entwicklung für die Allgemeinanästhesie.
PAION hat BYFAVOTM entwickelt, einschließlich der Durchführung von drei
klinischen Phase-III-Studien, und gewährte Cosmo Pharmaceuticals NV (Cosmo)
2016 die exklusiven Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von BYFAVOTM in
den USA. Im Januar 2020 hat Cosmo die kommerziellen Rechte an BYFAVOTM in
den USA an Acacia Pharma unterlizenziert.
Gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarung mit Cosmo erhält PAION von
Cosmo eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 15 Mio. und hat Anspruch auf
gestaffelte, zwischen 20 % und 25 % liegende Lizenzgebühren auf die
Nettoerlöse in den USA, die unter bestimmten Bedingungen angepasst werden
können, aber mindestens 15 % des Nettoumsatzes betragen.
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die Sicherheit von BYFAVOTM wurde in drei pivotalen Studien mit 669
Patienten, von denen 630 BYFAVOTM erhalten haben, untersucht, die sich einer
Koloskopie (zwei Studien) oder einer Bronchoskopie (eine Studie) unterzogen.
In diesen Studien waren die häufigsten Nebenwirkungen (Inzidenz größer als
10 %) nach BYFAVOTM-Verabreichung Hypotonie, Hypertonie, diastolische
Hypertonie, systolische Hypertonie, Hypoxie und diastolische Hypotonie. Die
Kennzeichnung für BYFAVOTM enthält einen Warnhinweis bezüglich einer
angemessenen Schulung des Personals und von Ausrüstung, die bei der
Verabreichung von BYFAVOTM während der Sedierung und während der
Erholungsphase nach dem Eingriff verfügbar sein muss. Der Warnhinweis
adressiert auch Risiken der gleichzeitigen Anwendung von BYFAVOTM mit
Opioidschmerzmitteln und anderen sedierenden Hypnotika.
Das erste Produkt von Acacia Pharma, BARHEMSYS(R) (Amisulprid-Injektion),
wurde am 26. Februar 2020 von der FDA zur Behandlung und Vorbeugung von
postoperativer Übelkeit und Erbrechen (PONV) bei erwachsenen Patienten
zugelassen. Das Unternehmen beabsichtigt, sowohl BARHEMSYS(R) als auch
BYFAVOTM im zweiten Halbjahr 2020 in den USA auf den Markt zu bringen.
Über Remimazolam
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum
und -Anästhetikum. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von
Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem
inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege
in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein
Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des
Patienten wieder rasch beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden
in klinischen Studien bei rund 2.900 Probanden und Patienten gezeigt. Die
bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen
Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein
günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt.
Im Januar 2020 hat der Lizenznehmer Mundipharma in Japan die Marktzulassung
für die Allgemeinanästhesie erhalten. In den USA hat der Lizenznehmer Cosmo
Pharmaceuticals die Marktzulassung für die Kurzsedierung im Juli 2020
erhalten. In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell im November 2018
die Marktzulassung in der Kurzsedierung beantragt. In Südkorea hat der
Lizenznehmer Hana Pharm den Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie im
Dezember 2019 eingereicht. In Europa hat PAION einen Marktzulassungsantrag
in der Kurzsedierung bei der European Medicines Agency (EMA; europäische
Arzneimittelagentur) im November 2019 eingereicht und Ergebnisse einer
Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie in der EU werden im zweiten
Halbjahr 2020 erwartet.
Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie und basierend auf den
positiven Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf der
Intensivstation eine weitere mögliche Indikation für Remimazolam.
Remimazolam ist verpartnert in den USA (Handelsname BYFAVOTM) mit Cosmo
Pharmaceuticals, unterlizenziert an Acacia Pharma, in Japan (Handelsname
Anerem(R)) mit Mundipharma, in China mit Yichang Humanwell, in Kanada mit
Pharmascience, in Russland/GUS, der Türkei und der MENA-Region mit R-Pharm
sowie in Südkorea und Südostasien mit Hana Pharm. In allen anderen Märkten
einschließlich Teilen der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur
Verfügung.
Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das
innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus
durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem
Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist
Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut
steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Remimazolam ist in
mehreren Märkten außerhalb Europas verpartnert. Remimazolam wurde im Juli
2020 für die Kurzsedierung in den USA zugelassen und ist in Japan im Januar
2020 für die Allgemeinanästhesie zugelassen worden. In China hat der
Lizenznehmer Yichang Humanwell den Zulassungsantrag für Remimazolam in der
Kurzsedierung im November 2018 eingereicht, und in Südkorea hat der
Lizenznehmer Hana Pharm den Zulassungsantrag für Remimazolam in der
Allgemeinanästhesie im Dezember 2019 eingereicht.
In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen
Allgemeinanästhesie und Kurzsedierung an. Ein Marktzulassungsantrag für die
Kurzsedierung wurde im November 2019 eingereicht. Ergebnisse einer
Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie werden im zweiten Halbjahr 2020
erwartet.
PAIONs Mission ist es, ein führendes Specialty-Pharma-Unternehmen in den
Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin zu sein, indem wir neuartige
Produkte auf den Markt bringen, die Patienten, Ärzten und Stakeholdern im
Gesundheitswesen zugutekommen.
PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in
Cambridge (Vereinigtes Königreich).
PAION-Kontakt:
Ralf Penner
Vice President Investor Relations/Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail r.penner@paion.com
www.paion.com
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum
Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken,
Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der
Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen.
In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten
sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu
aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
---------------------------------------------------------------------------
02.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: PAION AG
Martinstr. 10-12
52062 Aachen
Deutschland
Telefon: +49 (0)241-4453-0
Fax: +49 (0)241-4453-100
E-Mail: info@paion.com
Internet: www.paion.com
ISIN: DE000A0B65S3
WKN: A0B65S
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1083591
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1083591 02.07.2020 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX