NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021 um
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DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021
um
20.10.2021 / 18:32 CET/CEST
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NEXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 27. September 2021
um
Berlin, 20. Oktober 2021
Die NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft")
hat heute die am 27. September 2021 beschlossene Durchführung der
Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu
EUR 2.061.064,00 gemäß § 6.1a der Satzung abgeschlossen.
Im Rahmen des Bezugsangebots und der anschließenden Privatplatzierung wurden
insgesamt alle 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021, ("Neue Aktien")
zum Preis von EUR 2,45 je Neuer Aktie gezeichnet. Im Rahmen der
Kapitalerhöhung hat die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA ("Hevella")
insgesamt 1.872.166 Neue Aktien bezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft
wird dementsprechend von derzeit EUR 4.122.129,00 um EUR 2.061.064,00 auf
EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von 2.061.064 Neuen Aktien gegen Bareinlagen
erhöht ("Kapitalerhöhung").
Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; die
Gesellschaft geht davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis
zum 28. Oktober 2021 im Handelsregister eingetragen wird.
Die Lieferung der Neuen Aktien im Rahmen des gesetzlichen Bezugs und
Überbezugs mit Ausnahme der Zeichnung der Hevella erfolgt unmittelbar nach
Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der
Gesellschaft und nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die
Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG aus einer
Wertpapierleihe der Hevella in zum Börsenhandel zugelassenen Aktien in der
ISIN DE000A1K03W5. Die Lieferung der im Rahmen der Privatplatzierung von der
Hevella gezeichneten Aktien erfolgt in nicht zum Börsenhandel zugelassenen
Aktien mit der gesonderten ISIN DE000A3E5EW2. Eine Zulassung dieser Aktien
zum Börsenhandel soll innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die
Zulassung soll auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Gesellschaft fließt ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 5,050 Mio. zu.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den
dann folgenden Ausbau der Kooperationen sowie den Ausbau des Teams zu
verwenden.
Die Kapitalerhöhung wurde durch die BankM AG als emissionsbegleitende Bank
unterstützt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH
sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de
Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31
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Unternehmen: NEXR Technologies SE
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Fax: +49 (0) 30 403 680 141
E-Mail: l.herrmann@nexr-technologies.com
Internet: www.nexr-technologies.com
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
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Quelle: dpa-AFX