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DGAP-Adhoc: NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht (deutsch)

DGAP-Adhoc: NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht (deutsch)
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27.09.2021 ‧ dpa-Afx

NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht

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DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e):
Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrecht

27.09.2021 / 11:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER
UNMITTELBAR, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER
JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG
RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE
BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER
VERÖFFENTLICHUNG.

NeXR Technologies SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit
Bezugsrecht

Berlin, 27. September 2021

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W)
("Gesellschaft") hat heute beschlossen, eine Kapitalerhöhung unter
Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 2.061.064,00
gemäß § 6.1a der Satzung durchzuführen.

Danach wird das Grundkapital von EUR 4.122.129,00 eingeteilt in 4.122.129
auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Bestehende Aktien"), um bis zu EUR
2.061.064,00 auf bis zu EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von bis zu 2.061.064
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem
1. Januar 2021 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung").
Das Bezugsverhältnis wurde auf 2:1 festgesetzt, d. h. zwei Bestehende Aktien
berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie. Die Bezugsfrist soll am 4.
Oktober 2021 (00:00 Uhr MESZ) beginnen und am 18. Oktober 2021 (24:00 Uhr
MESZ) enden. Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird
voraussichtlich der 1. Oktober 2021 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,45
je Neuer Aktie.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts
inklusive eines Überbezugsrechts im Rahmen eines prospektfreien
Bezugsangebots angeboten, das voraussichtlich am 29. September 2021 im
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nicht von den Aktionären innerhalb der
Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren im Rahmen
einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum festgesetzten
Bezugspreis angeboten werden.

Die Großaktionärin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, August-Bebel-Straße 64,
14482 Potsdam ("Hevella"), hat sich verpflichtet, sämtliche ihr gemäß ihrem
gesetzlichen Bezugsrecht zustehenden 1.174.873 Neuen Aktien zu erwerben. Des
Weiteren hat sich die Hevella verpflichtet, sämtliche nicht von den
sonstigen Aktionären im gesetzlichen Bezug und Überbezug gezeichneten Neuen
Aktien und sämtliche nicht von neuen Investoren gezeichneten Neuen Aktien zu
zeichnen.

Die weiteren Details ergeben sich aus dem Bezugsangebot, das voraussichtlich
am 29. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der
Kapitalerhöhung für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den
dann folgenden Ausbau der Kooperationen sowie den Ausbau des Teams zu
verwenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Lydia Herrmann
Investor Relations
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland

l.herrmann@nexr-technologies.com
www.nexr-technologies.com

Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3
Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1

Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten
Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft zu
veröffentlichenden Bezugsangebots.

Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die
Aktionäre wird gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt,
der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum
Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung
der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) in Verbindung mit § 3 Nr. 1
WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen Angebots in Deutschland
durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Angebotsprospekt in Bezug
auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und
veröffentlichen. Ein solcher Prospekt steht daher auch nicht als
Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur
Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre
ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von
Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.nexr-technologies.com zugänglichen
Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahres- und
Halbjahresfinanzberichte, insbesondere den Geschäftsbericht über das
Geschäftsjahr 2020 der Gesellschaft (insbesondere das Kapitel PROGNOSE-,
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT auf S. 13 ff. sowie den Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers auf S. 72 ff.), und die Ad hoc-Mitteilungen
und Corporate News der Gesellschaft aufmerksam zu lesen. Die Aktionäre
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der Neuen Aktien ausschließlich
auf Grundlage der Informationen im Bezugsangebot und den von der
Gesellschaft auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen treffen.
Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der
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Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit
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Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder
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solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches
Angebot von Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika
durchzuführen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien
in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein
Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser
Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten
würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich
über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

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27.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NEXR Technologies SE
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 403 680 143
Fax: +49 (0) 30 403 680 141
E-Mail: l.herrmann@nexr-technologies.com
Internet: www.nexr-technologies.com
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1236043

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1236043 27.09.2021 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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