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DGAP-Adhoc: Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen (deutsch)

DGAP-Adhoc: Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen (deutsch)
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08.10.2020 ‧ dpa-Afx

Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen

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DGAP-Ad-hoc: Mynaric AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mynaric AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
beschlossen

08.10.2020 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG
BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG
WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Gilching, 8. Oktober 2020 - Der Vorstand der Mynaric AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten
Kapital Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 3.194.734,00 um bis zu EUR 800.000,00 auf bis zu EUR 3.994.734,00 durch
Ausgabe von bis zu 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen
("Neue Aktien"). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020
gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird in der
Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers
AG, Frankfurt am Main, ("Hauck & Aufhäuser") gezeichnet und mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zu einem noch
festzulegenden Bezugspreis und einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis
zum Bezug anzubieten ("Kapitalerhöhung").

Die Neuen Aktien werden zunächst im Rahmen einer Privatplatzierung, die
unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, qualifizierten
Anlegern in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen (außerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika) zum Kauf angeboten ("Vorabplatzierung").
Soweit auch institutionelle Investoren in den Vereinigten Staaten von
Amerika Neue Aktien zum Erwerb angeboten werden sollen, soll dies
ausschließlich unter Anwendung der Rule 144A nach dem Securities Act of 1933
erfolgen. Der Angebotspreis für die Vorabplatzierung und der identische
Bezugspreis für die Kapitalerhöhung werden im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die
Angebotsfrist der Vorabplatzierung wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020
abgeschlossen. Die in der Vorabplatzierung angebotenen Neuen Aktien
unterliegen einem Rücktrittsvorbehalt. Die größten Hauptaktionäre haben in
diesem Zusammenhang bezogen auf einen Anteil von 29,7% am Grundkapital der
Gesellschaft auf ihre Bezugsrechte verzichtet. So ist sichergestellt, dass
Neue Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte,
auf die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an Hauck & Aufhäuser
abgetreten wurden, zum Bezug durch die Aktionäre der Gesellschaft zur
Verfügung stehen. Die Vorabplatzierung und das Bezugsangebot stehen unter
anderem unter der Bedingung der Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes,
welcher voraussichtlich am 9. Oktober 2020 durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt wird. Die im Rahmen der
Vorabplatzierung gezeichneten Neuen Aktien, die keinem Rücktrittsvorbehalt
unterliegen, werden voraussichtlich am 15. Oktober 2020 geliefert. Die im
Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien und die im Rahmen des
Bezugsangebots nicht gezeichneten Neuen Aktien, die einem
Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 2. November 2020
geliefert.

Die Mynaric AG hat einer 90-tägigen Lock-up-Periode mit marktüblichem Umfang
zugestimmt. Der Vorstand wird voraussichtlich am 8. Oktober 2020 in einem
gesonderten Beschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis, die
finale Anzahl Neuer Aktien und das Bezugsverhältnis beschließen.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll in absteigender
Priorisierung zu ca. 20% für die Gewinnung neuer Marktanteile mit den
bestehenden Produkten, zu ca. 20 % zur Erweiterung des Marktzuganges in
Nordamerika sowie zu ca. 60% zur Vorbereitung des großskaligen Einsatzes der
Produkte des Unternehmens und damit zur dauerhaften Sicherung der
Marktposition eingesetzt werden.

Hauck & Aufhäuser begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator
und Sole Bookrunner.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über Mynaric
Mynaric ist ein Hersteller von Laserkommunikationstechnologien zum Betrieb
von Kommunikations- und Beobachtungsanwendungen in der Luft und im Weltall.
Zu den Produkten für die Datenübertragung gehören Bodenstationen und
Laserterminals, die es ermöglichen, sehr umfangreiche Datenmengen sicher
über lange Strecken kabellos zu übermitteln.

Weltweit nimmt der Bedarf an schneller und allgegenwärtiger
Datenverfügbarkeit dynamisch zu. Gegenwärtig basieren Datennetze weitgehend
auf Infrastruktur auf dem Boden, die aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder
logistischen Gründen nicht beliebig erweitert werden kann. Die Zukunft
erfordert eine Erweiterung der bestehenden Netzwerkinfrastruktur in Luft und
Raumfahrt. Mit seinen kabellosen Laserkommunikationsprodukten ist Mynaric
als Pionier in diesem Wachstumsmarkt positioniert.

Für weitere Informationen siehe: www.mynaric.com

Kontakt
comms@mynaric.com
+ 49 8105 7999-0

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Mynaric AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Mynaric AG wurden
und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika
werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im
Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die
Mynaric AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion
Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act
oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer
anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung
mit dieser Ankündigung zu registrieren. Etwaige öffentliche Angebote von
Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder
verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche
Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte
enthält. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts
oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.

Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wird. Kopien
dieses Wertpapierprospekts werden kostenfrei bei der Mynaric AG., sowie, zur
Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft
erhältlich sein.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.

Weder die Mynaric AG noch eines mit der Mynaric AG verbundenes Unternehmen
haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder
den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes
Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in
irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich
sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen
die Verordnung (EU) 2017/1129 ('Prospektverordnung') in ihrer jeweils
gültigen Fassung Anwendung findet (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'),
richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu
erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger')
handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen
eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden
(ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und
zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird
ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm
im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit
Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder
anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben
werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen
darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR
erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Mynaric AG oder ein
mit der Mynaric AG verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
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den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
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08.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mynaric AG
Dornierstr. 19
82205 Gilching
Deutschland
Telefon: +49 8105 7999 0
E-Mail: comms@mynaric.com
Internet: www.mynaric.com
ISIN: DE000A0JCY11
WKN: A0JCY1
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1139814

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1139814 08.10.2020 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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