mVISE AG beschließt Strategie mVISE GROWTH 2021/22 und Barkapitalerhöhung
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DGAP-Ad-hoc: mVISE AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Strategische
Unternehmensentscheidung
mVISE AG beschließt Strategie mVISE GROWTH 2021/22 und Barkapitalerhöhung
08.06.2021 / 13:45 CET/CEST
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Vorstand und Aufsichtsrat haben in der heutigen Aufsichtsratssitzung die
Strategie mVISE GROWTH 2021/22 beschlossen. Ziel der Strategie ist die
Beschleunigung des Wachstumes der mVISE AG durch Integration oder auch
Verschmelzung mit einer wertstiftenden Akquisition im 2. Halbjahr 2021.
Damit soll die strategische Positionierung der Gesellschaft ausgeweitet und
ein deutliches Ergebniswachstum erreicht werden.
Der Vorstand der mVISE AG (Deutsche Börse Scale, WKN 620458, ISIN
DE0006204589) hat am heutigen Tag mit Zustimmung des Aufsichtsrats den
Beschluss gefasst, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Altaktionäre durchzuführen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
8.952.918,00 EUR soll dabei um bis zu 895.291,00 EUR (entspricht 10% des
Grundkapitals) durch Ausgabe von bis zu 895.291 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien auf bis zu 9.848.209,00 EUR erhöht werden. Die neuen
Aktien werden ausschließlich ausgewählten qualifizierten Anlegern angeboten.
Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des
Platzierungsverfahrens festgelegt.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt. Sie
sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und in die bestehende
Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die
Transaktion wird durch die BankM AG begleitet und soll in den nächsten Tagen
vollzogen werden.
Nach dem Beschluss der heutigen Aufsichtsratssitzung soll der
Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur Vorbereitung für weiteres
anorganisches Wachstum im Rahmen der Strategie mVISE GROWTH 2021/22
verwendet werden.
Aus diesem Grund wird die mVISE AG die Hauptversammlung 2021 im 2. Halbjahr
2021 durchführen. Die Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung kann
weiterhin - in Abweichung von § 123 I AktG - auf 21 Tage verkürzt werden.
Die ordentliche Hauptversammlung kann in Abweichung von § 175 I 3 AktG -
innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres stattfinden.
(§ 1 III, V COVMG).
Kontakt:
Manfred Götz
Telefon: +49 (211)78 17 80 - 0
E-Mail: presse@mvise.de
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Quelle: dpa-AFX