Mutares prüft die Erhöhung der im Februar 2020 begebenen Anleihe um ein Volumen von bis zu EUR 30 Mio.
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DGAP-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares prüft die Erhöhung der im Februar 2020 begebenen Anleihe um ein
Volumen von bis zu EUR 30 Mio.
11.08.2020 / 07:35 CET/CEST
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STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND, IN
DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE
Mutares prüft die Erhöhung der im Februar 2020 begebenen Anleihe um ein
Volumen von bis zu EUR 30 Mio.
München, 11. August 2020 - Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650)
("Mutares") hat heute beschlossen zu prüfen, die im Februar 2020 mit vier
Jahren Laufzeit begebene Anleihe in Höhe von EUR 50 Mio. (ISIN:
NO0010872864) im Rahmen der bestehenden Erhöhungsoption um ein Volumen von
bis zu EUR 30 Mio. zu erhöhen. Ferner wird Mutares den Anleihegläubigern
eine Änderung der bestehenden Anleihebedingungen vorschlagen. Pareto
Securities wurde beauftragt, eine Reihe von Treffen mit interessierten
Investoren zu arrangieren.
Die endgültige Entscheidung über die Erhöhung des Emissionsvolumens der
Anleihe wird von Mutares in Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen
werden. Mutares wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den
Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Disclaimer
Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr.
596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine
auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese
Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"),
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und
werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen
nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act
oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von
australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt.
In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere.
Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete
Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von
Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten
sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf
das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und
Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
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1114605 11.08.2020 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX