Mutares prüft die Begebung einer neuen vorrangig besicherten Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 175 Mio. sowie die Ablösung ihrer bestehenden vorrangig besicherten Anleihe in Höhe von
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DGAP-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares prüft die Begebung einer neuen vorrangig besicherten Anleihe mit
einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 175 Mio. sowie die Ablösung ihrer
bestehenden vorrangig besicherten Anleihe in Höhe von
07.06.2022 / 07:30 CET/CEST
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VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM
ANDEREN LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE
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BEKANNTMACHUNG.
Mutares prüft die Begebung einer neuen vorrangig besicherten Anleihe mit
einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 175 Mio. sowie die Ablösung ihrer
bestehenden vorrangig besicherten Anleihe in Höhe von EUR 80 Mio.
München, 7. Juni 2022 - Der Vorstand der Mutares Management SE, der
persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN:
DE000A2NB650) ("Mutares"), hat heute beschlossen, die Möglichkeit der
Platzierung einer vorrangig besicherten Unternehmensanleihe ("Neue Anleihe")
in Höhe von bis zu EUR 175 Mio. ("Transaktion") zu prüfen. Mutares hat
Pareto Securities AS ("Manager") als Berater und Broker für die Transaktion
für eine mögliche Ansprache von institutionellen Investoren sowie den
Inhabern ihrer bestehenden, ursprünglich am 14. Februar 2020 begebenen,
vorrangig besicherten Anleihe ("Bestehende Anleihegläubiger") mit einem
Gesamtnominalvolumen von EUR 80 Mio. und einer Fälligkeit im Jahr 2024
(ISIN: NO0010872864, WKN: A254QY) ("Anleihe 2020/2024") mandatiert und
beauftragt zusammen mit ausgewählten Rechtsberatern, weitere für die
Transaktion erforderliche Unterlagen zu erstellen.
Die durch die Ausgabe der Neuen Anleihe eingeworbenen Nettoerlöse sollen
voraussichtlich für (i) die Ablösung der Anleihe 2020/2024, (ii) zur
Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen und (iii) für allgemeine
Gesellschaftszwecke verwendet werden.
Den Bestehenden Anleihegläubigern wird angeboten, ihre Beteiligung an der
Anleihe 2020/2024 in die ausgegebene Neue Anleihe nach der Maßgabe ihrer
Bedingungen umzutauschen und, falls und soweit sie dieses Angebot annehmen,
erhalten sie anstelle der Kündigungsprämie eine Roll-Over-Gebühr (in Höhe
der Kündigungsprämie) zum Ausgabetag der Neuen Anleihe. Den Bestehenden
Anleihegläubigern wird empfohlen, sich für weitere Informationen und bei
Fragen unter den folgenden Kontaktdaten an den Manager zu wenden:
Julian Müller
Investmentbanking
Pareto Securities AS, Frankfurt Branch
Gräfstraße 97, 60487, Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 69 58 99 72 26
E-Mail: Julian.Mueller@paretosec.com
Die Neue Anleihe soll - wie schon die Anleihe 2020/2024 - in den Freiverkehr
der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Mutares wird zudem
innerhalb von sechs (6) Monaten nach Begebung der Neuen Anleihe die
Zulassung der Neuen Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse beantragen.
Die endgültige Entscheidung über die Transaktion wird von Mutares in
Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen werden. Mutares wird den
Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen informieren.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft noch eine
Finanzanalyse oder auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung
dar. Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
("Vereinigte Staaten"), Kanada, Australien oder Japan oder in einer
Rechtsordnung veröffentlicht, verteilt oder freigegeben werden, in der ein
solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre oder
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese
Veröffentlichung nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von
Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an
einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.
Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden
und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von
Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des
European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die
außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der
jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") sind oder (ii) vermögende
Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder
andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig
mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als "relevante
Personen" bezeichnet). Etwaige Wertpapiere stehen nur relevanten Personen
zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung
zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird
nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine
relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder
ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht
zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Diese
Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und
werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie
sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit, oder es handelt
sich um eine Transaktion, die nicht der Registrierungspflicht nach dem
Securities Act unterliegt. Es ist nicht beabsichtigt, die hierin erwähnten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches
Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Bestimmte Aussagen in dieser Bekanntmachung sind "zukunftsgerichtete
Aussagen". Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von
Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten
sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf
das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und
Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu
überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse
oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung gelten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mutares SE & Co. KGaA
Investor Relations
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07.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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1368711 07.06.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX