MBB SE Tochter FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest
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Börsengang/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
MBB SE Tochter FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang
auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest
15.03.2021 / 18:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
MBB SE Tochter FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang
auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest
- FRIEDRICH VORWERK bietet 2,0 Mio. neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung
zur Beschleunigung des Wachstums im Wasserstoffmarkt an
- FRIEDRICH VORWERKs Altaktionäre, einschließlich MBB SE, bieten zusätzlich
6,0 Mio. bestehende Aktien sowie weitere 1,2 Mio. bestehende Aktien zur
Abdeckung einer möglichen Mehrzuteilung an
- FRIEDRICH VORWERK strebt Streubesitz von bis zu 46,0 % nach dem Börsengang
an
- Angebotsfrist beginnt voraussichtlich heute und endet am oder um den 23.
März 2021
- FRIEDRICH VORWERKs erster Handelstag im Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am oder um den 25. März
2021
Berlin, 15. März 2021 - Die FRIEDRICH VORWERK Group SE, ein führender
Anbieter von Lösungen im Bereich der Energieinfrastruktur für Gas-, Strom-
und Wasserstoffanwendungen ("FRIEDRICH VORWERK" oder das "Unternehmen") und
Tochtergesellschaft der MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4), hat für den geplanten
Börsengang (das "Angebot") eine Preisspanne von 41,00 EUR bis 56,00 EUR pro
Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis wird im Rahmen eines
Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Das Angebot umfasst 2,0 Mio. neu
ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 6,0 Mio. bestehende Aktien
der Altaktionäre MBB SE und ALX Beteiligungsgesellschaft mbH sowie 1,2 Mio.
bestehende Aktien, die von den Altaktionären zur Abdeckung einer möglichen
Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt werden. Es wurde ein Lock-up von 180
Tagen für das Unternehmen und 365 Tagen für die Altaktionäre vereinbart. Der
Streubesitz nach dem Börsengang wird vorbehaltlich der vollständigen
Ausübung der Mehrzuteilungsoption bis zu 46,0 % betragen. FRIEDRICH VORWERK
wird auch in Zukunft ein inhabergeführtes Unternehmen bleiben, an dem der
Vorstandsvorsitzende Torben Kleinfeldt und auch MBB SE einen wesentlichen
Anteil halten.
FRIEDRICH VORWERK plant, sein Geschäft in den nächsten Jahren insbesondere
im Wasserstoff- und Strommarkt deutlich auszubauen. Der erwartete
Bruttoerlös aus der Platzierung neu ausgegebener Aktien in Höhe von 97 Mio.
EUR in der Mitte der Preisspanne soll daher insbesondere für die Entwicklung
von Lösungen für die industrielle Produktion, den Transport und die
Speicherung von Wasserstoff verwendet werden. Zum 31. Dezember 2020
entfielen bereits 7 % bzw. 21 Mio. EUR des Auftragsbestandes der Gesellschaft
auf das Clean Hydrogen Segment. Darüber hinaus sieht das Unternehmen großes
Potenzial in einer weiteren internationalen Expansion und in Akquisitionen,
um seine organischen Wachstumspläne zu beschleunigen. FRIEDRICH VORWERK hat
einen langen Track-Record erfolgreicher M&A-Transaktionen, wobei die letzte
Akquisition vor gerade einmal zwei Wochen verkündet wurde.
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach der
Billigung wird der Prospekt im Bereich Investor Relations auf der Website
der Gesellschaft www.friedrich-vorwerk.de veröffentlicht. Der Zeitraum, in
dem Anleger Kaufangebote abgeben können, beginnt voraussichtlich am 15. März
2021 nach Veröffentlichung des Prospekts und endet am oder um den 23. März
2021. Der Handel mit den Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 25. März
2021 unter dem Handelssymbol "VH2" und der ISIN DE000A255F11 beginnen.
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Joachimsthaler Straße 34
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Tel +49 30 844 15 330
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Geschäftsführende Direktoren
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weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der
Friedrich Vorwerk Group SE (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein
solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich ist. Die
Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.
Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem
Securities Act registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in Australien,
Kanada oder Japan oder an oder auf Rechnung oder zugunsten von
Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans
angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf der Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines noch zu
veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich
der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der
Grundlage des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt
wird zeitnah nach Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der
Internetseite der Friedrich Vorwerk Gruppe SE kostenlos zur Verfügung
gestellt.
Diese Mitteilung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt
werden und ist nur an diese gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne
von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des
European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist,
und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5)
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw. ) (alle diese
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese
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Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen.
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"glaubt", "beabsichtigt", "plant", "bereitet vor" oder "zielt ab" (auch in
ihrer negativen Form oder anderen Variationen) gekennzeichnet.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Natur nach vorausschauend, spekulativ
und mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
oder auch nicht. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können,
dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denen
abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder
impliziert werden. Alle nachfolgenden schriftlichen oder mündlichen
zukunftsgerichteten Aussagen, die der Gesellschaft oder den in seinem Namen
handelnden Personen zuzuschreiben sind, werden in ihrer Gesamtheit
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dem Datum dieser Bekanntmachung.
Diese Bekanntmachung enthält auch bestimmte Finanzkennzahlen, die nicht nach
den International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind.
Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, weil die Gesellschaft der
Ansicht ist, dass diese und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen es
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Finanzierungsstruktur eines Unternehmens verwendet werden. Sie sind
möglicherweise nicht mit ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen
vergleichbar und sind keine Messgrößen nach IFRS oder anderen allgemein
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Diese Mitteilung erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten,
die zur Bewertung der Gesellschaft und/oder seiner Finanzlage erforderlich
sind. Finanzielle Informationen (einschließlich Prozentsätze) wurden nach
gängigen kaufmännischen Standards gerundet.
Zur Deckung möglicher Mehrzuteilungen haben sich die veräußernden Aktionäre
bereit erklärt, den Konsortialbanken bis zu 1.200.000 Aktien der Friedrich
Vorwerk Group SE zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben die
veräußernden Aktionäre den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer
Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl von Aktien entspricht, die zur
Deckung von Mehrzuteilungen während des Stabilisierungszeitraums (wie unten
definiert) zugeteilt wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien
der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung
des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der
Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard)
der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich am oder um
den 25. März 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der
"Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht
verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher werden nicht
zwangsläufig Stabilisierungsmaßnahmen erfolgen und solche Maßnahmen könnten
jederzeit und ohne Vorankündigung beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen
können dazu führen, dass der Preis der Aktien der Gesellschaft höher ist,
als dies ohne sie der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich der Börsenkurs
vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. Zudem können
Stabilisierungsmaßnahmen einen falschen oder irreführenden Eindruck über das
Angebot der Aktien erzeugen. Im Zusammenhang mit solchen
Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den primären und
sekundären Aktien bis zu 1.200.000Mehrzuteilungsaktien der Gesellschaft
(wobei deren Zahl nicht mehr als 15 % der endgültig im Rahmen des Angebots
platzierten primären und sekundären Aktien beträgt) zugeteilt. Die
veräußernden Aktionäre der Gesellschaft haben darüber hinaus dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, zum
Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der
Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht
(sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des IPO
Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager
berechtigt, diese Option einmal oder mehrmals auszuüben, auch wenn die
Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den
Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen
Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte.
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1175760 15.03.2021 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX