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21.07.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: LOTTO24 AG: Lotto24 AG plant Delisting, Delisting-Erwerbsangebot durch ZEAL Network SE vereinbart (deutsch)

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Lotto24 AG

LOTTO24 AG: Lotto24 AG plant Delisting, Delisting-Erwerbsangebot durch ZEAL Network SE vereinbart

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DGAP-Ad-hoc: LOTTO24 AG / Schlagwort(e): Delisting
LOTTO24 AG: Lotto24 AG plant Delisting, Delisting-Erwerbsangebot durch ZEAL
Network SE vereinbart

21.07.2021 / 14:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Lotto24 AG plant Delisting, Delisting-Erwerbsangebot durch ZEAL Network SE
vereinbart

(Hamburg, 21. Juli 2021) Die Lotto24 AG plant den Rückzug von der Börse
(Delisting). Zu diesem Zweck hat die Lotto24 AG heute mit der ZEAL Network
SE, die rund 93 % der Lotto24-Aktien hält, eine Delisting-Vereinbarung
abgeschlossen. Darin hat sich die ZEAL Network SE verpflichtet, den
Aktionären der Lotto24 AG ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem
Barangebotspreis, mindestens berechnet gemäß des gesetzlich für ein
Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurses
der letzten sechs Monate, zu unterbreiten. Nach Berechnung der ZEAL Network
SE liegt dieser Durchschnittskurs derzeit bei geschätzt 381,79 Euro je
Lotto24-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem
geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot
nicht unter Bedingungen stehen.

Die Lotto24 AG hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien
der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse zu stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der
veröffentlichten Angebotsunterlage und der Angemessenheit des
Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung
ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand
geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung
der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung
des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung
der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach
Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Lotto24 AG nicht mehr in
einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren
Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die
Lotto24 AG wird auch keine Einbeziehung von Lotto24-Aktien in Freiverkehre
beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Kontakt:
LOTTO24 AG
Vanina Hoffmann
Senior Manager Investor & Public Relations
Tel.: +49 40 82 22 39 - 501
E-Mail: ir@lotto24.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LOTTO24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 8 222 39 0
Fax: +49 (0)40 8 222 39 70
E-Mail: ir@lotto24.de
Internet: www.lotto24-ag.de
ISIN: DE000LTT2470
WKN: LTT247
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1220687

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Quelle: dpa-AFX

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