Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft hinsichtlich der Körperschaftsteuer wahrscheinlich stattgegeben
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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft
hinsichtlich der Körperschaftsteuer wahrscheinlich stattgegeben
29.10.2020 / 17:03 CET/CEST
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Heute wurde die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft fernmündlich von der
Finanzbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sehr wahrscheinlich ist,
dass dem Billigkeitsantrag nach § 163 AO der Gesellschaft an das Finanzamt
mit Blick auf die Körperschaftsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag)
stattgegeben werden wird und damit die diesbezüglich von der Gesellschaft
angestrebte Besteuerung für 2017 und 2018 erfolgen soll.
Sollte dem Billigkeitsantrag bezogen auf die Körperschaftsteuer (einschl.
Solidaritätszuschlag) stattgegeben werden, würde sich eine
Steuerrückerstattung für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ergeben. Es
wird damit gerechnet, dass es nach Berücksichtigung von variablen
Vergütungen zu einer Vermögensmehrung von etwa EUR 3 Mio. kommen kann. Die
genaue Höhe dieser Vermögensmehrung kann erst ermittelt werden, wenn ein
entsprechender Bescheid des Finanzamtes vorliegt. Es wird damit gerechnet,
dass sich die vollständige Abwicklung bis ins Jahr 2021 erstreckt.
Hinsichtlich des Billigkeitsantrags bezogen auf die Gewerbesteuer liegen
dagegen noch keine Auskünfte vor. Damit ist weiterhin offen, ob es zu einer
Steuerrückerstattung bezüglich der Gewerbesteuer für die Jahre 2017 und 2018
kommen wird. Aus dieser könnte sich eine weitere Vermögensmehrung von etwa
EUR 3 Mio. ergeben.
Im Fall einer Vermögensmehrung wird die Gesellschaft bei der Beteiligung der
Aktionäre in Form einer Dividendenzahlung berücksichtigen, dass die Lang &
Schwarz Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 bereits eine Dividende
in Höhe von EUR 1,00 je Aktie aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet hat, um der
stabilen geschäftlichen Tätigkeit im operativen Bereich des Geschäftsjahres
2018 Rechnung zu tragen.
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Quelle: dpa-AFX