KUKA Aktiengesellschaft: Midea übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA AG (Squeeze-out)
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DGAP-Ad-hoc: KUKA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out
KUKA Aktiengesellschaft: Midea übermittelt Übertragungsverlangen
hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA AG (Squeeze-out)
23.11.2021 / 10:39 CET/CEST
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Midea übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der
Minderheitsaktionäre der KUKA AG (Squeeze-out), bestätigt
Investorenvereinbarung und vereinbart Wachstumsplan mit KUKA
Aktiengesellschaft
Midea Group Co., Ltd. hält über ihre Tochtergesellschaften Guangdong Midea
Electric Co., Ltd. sowie Midea Electric Netherlands (I) B.V. und Midea
Electric Netherlands (II) B.V. über 95% der Aktien der KUKA
Aktiengesellschaft ("KUKA"). Guangdong Midea Electric Co., Ltd. ("Midea")
ist daher Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Midea hat
KUKA heute ein Schreiben mit dem förmlichen Verlangen gemäß § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der KUKA die Übertragung
der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Guangdong
Midea Electric Co., Ltd. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließen solle (sog. Squeeze-Out).
Daneben sagt Midea zu, dass sie KUKA in ihrem gemeinsamen langfristigen
Wachstumsplan unterstützt und insbesondere bis mindestens 2025 der
Produktionsstandort für KUKA in Augsburg verbleibt, Augsburg bis mindestens
2025 das führende R&D-Center für KUKA bleibt und das jährliche R&D Budget
bis 2025 um mindestens 15% gegenüber 2021 erhöht wird. Im Übrigen hat Midea
erneut bestätigt, dass alle Zusagen aus der Investorenvereinbarung vom 28.
Juni 2016 sowie der Abschirmungsvereinbarung vom 6. Oktober 2016 bis zum
Ablauf dieser Vereinbarungen unverändert fortgelten. Der gemeinsame
Wachstumsplan wird auch gestützt auf die Erwartungen der KUKA (basierend auf
vorläufigen Ergebnissen) für den KUKA Konzern für das Geschäftsjahr 2021
hinsichtlich eines Umsatzes von rund EUR 3,1 Mrd. (Vorjahr: EUR 2,6 Mrd.)
und eines EBIT von rund EUR 60 Mio. (Vorjahr: EUR - 113 Mio.).
Aufgrund der Unterstützung des gemeinsamen Wachstumsplans durch Midea sowie
nach eingehender Prüfung der Zusagen von Midea haben Vorstand und
Aufsichtsrat beschlossen, dass eine Börsennotierung für KUKA in Deutschland
entbehrlich ist, da KUKA sich seit der Übernahme durch Midea im Jahr 2016
nicht mehr über den Kapitalmarkt refinanziert hat. Der Übertragungsbeschluss
soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der KUKA gefasst werden.
Die ordentliche Hauptversammlung soll vor dem Hintergrund des
Übertragungsverlangens im Mai 2022 stattfinden.
Augsburg, 23. November 2021
KUKA Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt:
Frau Kerstin Heinrich
Tel.: +49 (0)821 7975-481
Fax: +49 (0)821 7975-213
E-Mail: kerstin.heinrich@kuka.com
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Quelle: dpa-AFX