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DGAP-Adhoc: K+S Aktiengesellschaft: Vorläufige Prüfungsfeststellungen liegen vor - DPR-Verfahren dauert weiter an (deutsch)

DGAP-Adhoc: K+S Aktiengesellschaft: Vorläufige Prüfungsfeststellungen liegen vor - DPR-Verfahren dauert weiter an (deutsch)
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11.11.2021 ‧ dpa-Afx

K+S Aktiengesellschaft: Vorläufige Prüfungsfeststellungen liegen vor - DPR-Verfahren dauert weiter an

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DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme
K+S Aktiengesellschaft: Vorläufige Prüfungsfeststellungen liegen vor -
DPR-Verfahren dauert weiter an

11.11.2021 / 06:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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K+S Aktiengesellschaft ("K+S") hat zum Schutz des laufenden Verfahrens mit
der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. ("DPR") den Aufschub der
Veröffentlichung der nachfolgenden Insiderinformation beschlossen. Mit der
bevorstehenden Regelberichterstattung zum dritten Quartal am 11. November
2021 ist K+S zu dieser Mitteilung verpflichtet.

Die DPR hat in dem Verfahren zur Prüfung des Konzernabschlusses der K+S zum
31. Dezember 2019 nebst zugehörigem Konzernlagebericht sowie des verkürzten
Abschlusses zum 30. Juni 2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht
zwischenzeitlich am 6. und 14. September 2021 vorläufige
Prüfungsfeststellungen an K+S übersandt. K+S hält diese nach umfassender
eigener Prüfung sowie unter Einbeziehung externer Berater für unbegründet.
K+S hat daher ausführlich zu den vorläufigen Prüfungsfeststellungen
schriftlich Stellung genommen und der DPR ein Gutachten renommierter
IFRS-Experten übergeben. Am 2. November 2021 hat das Unternehmen gegenüber
der DPR seine abweichenden Auffassungen in einem sogenannten
Unternehmensgespräch erläutert.

In Bezug auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 hat die DPR die von
K+S getroffenen langfristigen Kali-Preisannahmen nicht beanstandet. Sie ist
jedoch der vorläufigen Auffassung, dass für die Ermittlung der
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und
Magnesiumprodukte ("ZGE Kali") wesentliche, dem ermittelten Nutzungswert
zugrunde gelegte Annahmen, nicht sachgerecht gewesen seien. Des Weiteren
seien die vorgenommenen Änderungen der Annahmen im Vergleich zum Vorjahr
teils nicht plausibel und die mit den Vermögenswerten verbundene
Unsicherheit nicht ausreichend berücksichtigt worden. Somit sei nach
Auffassung der DPR der Nutzungswert der ZGE Kali nicht verlässlich und
wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen
worden. Im Einzelnen geht es um Annahmen zum Mengengerüst (jährliche
Produktionskapazität, abbaubare Mengen, Laufzeiten, Auslastung und den
diesbezüglichen Angaben im Anhang).

K+S teilt die Position der DPR nicht und ist der Auffassung, dass die
Werthaltigkeit durch die durchgeführte Nutzungswertberechnung im Rahmen des
Ermessens zutreffend ermittelt und nachgewiesen wurde.

In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 ist die DPR
der vorläufigen Auffassung, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der
ZGE Kali nicht nachgewiesen worden sei. Trotz negativer
Kali-Preisentwicklung sei kein Werthaltigkeitstest durchgeführt worden. K+S
ist der Auffassung, dass zu diesem Stichtag kein Werthaltigkeitstest für die
ZGE Kali notwendig war. Die Preisentwicklung ist angemessen berücksichtigt
worden. Ferner sind K+S und die DPR unterschiedlicher Auffassung über die
Darstellung wesentlicher Ereignisse und deren Auswirkungen im
Zwischenlagebericht.

K+S hat der DPR weitere Informationen übermittelt. Das Verfahren dauert an.

Kontakt:
Investor Relations:
Julia Bock, CFA
Telefon: +49 561 9301-1009
julia.bock@k-plus-s.com

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Quelle: dpa-AFX

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