K+S Aktiengesellschaft: Prüfung der Konzern-Rechnungslegung der K+S Aktiengesellschaft zum 31.12.2019 sowie zum 30.06.2020 auf anlassbezogenes Verlangen der BaFin durch die DPR
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DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Stellungnahme
K+S Aktiengesellschaft: Prüfung der Konzern-Rechnungslegung der K+S
Aktiengesellschaft zum 31.12.2019 sowie zum 30.06.2020 auf anlassbezogenes
Verlangen der BaFin durch die DPR
17.02.2021 / 19:38 CET/CEST
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Auf anlassbezogenes Verlangen der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") prüft die Deutsche Prüfstelle für
Rechnungslegung e.V. ("DPR") den Konzernabschluss der K+S Aktiengesellschaft
("K+S") zum 31.12.2019 nebst zugehörigem Konzernlagebericht sowie den
verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 nebst zugehörigem Zwischenlagebericht.
Die BaFin hat der DPR zum Anlass der Prüfung Folgendes mitgeteilt:
"Konkrete Anhaltspunkte liegen vor, weil die im Konzernabschluss zum
31.12.2019 und im verkürzten Abschluss zum 30.06.2020 ausgewiesenen
Vermögenswerte, insbesondere das Anlagevermögen, zu hoch bemessen sein
könnten. Unter anderem gemäß IAS 36 sind Vermögenswerte auf Wertminderung zu
überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert
eines solchen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wenn
Tatsachen und Umstände Anhaltspunkte dafür geben, dass dies der Fall ist,
hat ein Unternehmen einen etwaigen Wertminderungsaufwand gemäß IAS 36 zu
bewerten, darzustellen und zu erläutern.
Gemäß der Ad-hoc-Mitteilung der K+S Aktiengesellschaft vom 04.11.2020 liegen
die Annahmen zur langfristigen Kalipreisentwicklung nun niedriger und zum
Kapitalkostensatz höher als bisher angenommen. Daraus resultierte im
Quartalsabschluss zum 30.09.2020 ein Wertminderungsbedarf in der Operativen
Einheit Europe+ von rund 2 Mrd. Euro.
Der BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass dieser
Wertminderungsbedarf ggf. nicht zutreffend ermittelt und ganz oder teilweise
bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfasst werden müssen. Ebenso
können weitere Aktivposten von einem Wertberichtigungsbedarf betroffen sein.
Es liegen somit auch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine ggf. erforderliche
Fehlerkorrektur gem. IAS 8 unterlassen wurde."
Die DPR hat mitgeteilt, dass sie sich vorbehält, die Prüfung auf weitere
Gegenstände auszudehnen, soweit weitere Anhaltspunkte für eine fehlerhafte
Rechnungslegung bekannt werden.
K+S hat der DPR ihre Bereitschaft mitgeteilt, an der Prüfung vollumfänglich
mitzuwirken und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Der Vorstand
geht davon aus, die Anhaltspunkte der BaFin entkräften zu können.
Kontakt:
Investor Relations:
Dirk Neumann
Telefon: +49 561 9301-1460
d.neumann@k-plus-s.com
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Quelle: dpa-AFX