ISRA VISION AG: Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 46,77 festgelegt
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DGAP-Ad-hoc: ISRA VISION AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
ISRA VISION AG: Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen
Squeeze-Outs auf EUR 46,77 festgelegt
28.10.2020 / 10:10 CET/CEST
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Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 46,77
festgelegt
Darmstadt, 28. Oktober 2020 - Die Atlas Copco Germany Holding AG hat dem
Vorstand der ISRA VISION AG heute ein konkretisierendes Verlangen nach § 62
Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt und den
Vorstand der ISRA VISION AG zur Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung der ISRA VISION AG zur Beschlussfassung über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer
Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG
durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) aufgefordert.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in
Höhe von EUR 46,77 je Aktie der ISRA VISION AG festgelegt. Die
Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfer geprüft.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der ISRA VISION AG und der Atlas Copco Germany Holding AG sind für
den 29. Oktober 2020 geplant. Es ist beabsichtigt, eine außerordentliche
Hauptversammlung einzuberufen, die am 15. Dezember 2020 stattfinden und über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG auf
die Atlas Copco Germany Holding AG gegen Gewährung einer Barabfindung in
Höhe von EUR 46,77 je Aktie der ISRA VISION AG Beschluss fassen soll.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat inzwischen ihren Sitz von Essen nach
Darmstadt verlegt und wird im Anschluss an die Verschmelzung in ISRA VISION
AG umbenannt. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Mitarbeiter per Gesetz
auf die neue ISRA VISION AG übergehen.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem
zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der ISRA VISION AG und der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister des Sitzes der Atlas Copco Germany Holding AG bzw. der ISRA
VISION AG ab.
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Quelle: dpa-AFX