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26.08.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: Instone Real Estate Group AG: Instone Real Estate beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage zur Finanzierung von Grundstücksinvestitionen und veröffentlicht neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020 (deutsch)

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Instone Real Estate

Instone Real Estate Group AG: Instone Real Estate beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage zur Finanzierung von Grundstücksinvestitionen und veröffentlicht neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020

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DGAP-Ad-hoc: Instone Real Estate Group AG / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung/Prognose
Instone Real Estate Group AG: Instone Real Estate beschließt Kapitalerhöhung
mit Bezugsrechten gegen Bareinlage zur Finanzierung von
Grundstücksinvestitionen und veröffentlicht neue Prognose für das
Geschäftsjahr 2020

26.08.2020 / 23:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR

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VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE

Instone Real Estate beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen
Bareinlage zur Finanzierung von Grundstücksinvestitionen und veröffentlicht
neue Prognose für das Geschäftsjahr 2020

Essen, 26. August 2020 -

Der Vorstand der Instone Real Estate Group AG ("Instone") hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus
genehmigten Kapital gegen Bareinlage mit Bezugsrechten für bestehende
Aktionäre beschlossen. Hierzu sollen von Instone 10.000.000 neue auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar
2020 (die "Neuen Aktien") ausgegeben werden.

Die Neuen Aktien (mit Ausnahme einer Aktienspitze von 136.444 Neuen Aktien,
für die das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist) sollen den
bestehenden Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 18,20 je Neuer Aktie im
Wege eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden. Das
Zeichnungsverhältnis wurde auf 15:4 festgelegt, d. h. fünfzehn bestehende
Aktien berechtigen den Aktionär vier Neue Aktien während der Zeichnungsfrist
zu zeichnen. Instone erwartet aus der Kapitalerhöhung einen
Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa EUR 182 Millionen.

Instone beabsichtigt, den Großteil der Nettoemissionserlöse aus dieser
Transaktion für zusätzliche Grundstücksinvestitionen in den nächsten 6 bis
18 Monaten mit einem erwarteten Gesamtumsatzvolumen für vollständig
entwickelte Projekte von mindestens EUR 1,5 Milliarden zu verwenden, um das
mittel- bis langfristige, bereinigte Umsatzziel auf EUR 1,6-1,7 Milliarden
zu erhöhen. Die verbleibenden Nettoerlöse sollen für allgemeine
Unternehmenszwecke verwendet werden.

Ein Bankenkonsortium, angeführt von Credit Suisse und Deutsche Bank, hat
sich bereit erklärt, die Neuen Aktien zu zeichnen und zum Bezugspreis zu
übernehmen und die Neuen Aktien (mit Ausnahme der Aktienspitze) den
bestehenden Aktionären gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots anzubieten,
welches nach Billigung des Prospekts voraussichtlich am oder um den 28.
August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die Bezugsfrist für die Bezugsrechtskapitalerhöhung soll - vorbehaltlich der
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des
gebilligten Prospekts - am 1. September 2020 beginnen und voraussichtlich am
14. September 2020 (einschließlich) enden. Etwaige Neue Aktien, die nicht
von bestehenden Aktionären gezeichnet werden, sowie die Aktienspitze (für
die das Bezugsrecht ausgeschlossen ist) werden voraussichtlich
qualifizierten Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen zu einem Preis,
der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Kauf angeboten.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A289WQ9 / WKN A28 9WQ) für die Neuen Aktien
werden - vorbehaltlich der Billigung und der Veröffentlichung des
gebilligten Prospekts - in der Zeit vom 1. September 2020 bis einschließlich
9. September 2020 (bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) im regulierten Markt (Xetra
und Xetra Frankfurt Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
werden.

Es wird erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 15.
September 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen
wird und die Aufnahme des Börsenhandels und die Einbeziehung der neuen
Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse am
oder um den 17. September 2020 erfolgen werden.

Während Instone davon ausgeht, dass ihr Geschäftsjahr 2020 durch die
anhaltende COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst wird, rechnet der Vorstand
für das Geschäftsjahr 2020 mit bereinigten Konzern-Umsatzerlösen in Höhe von
EUR 470 bis EUR 500 Millionen und einem bereinigten Konzernergebnis nach
Steuern für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 30 bis EUR 35 Millionen.
Gleichzeitig rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 mit einer
bereinigten Rohergebnismarge von mindestens 28% und einem Verkaufsvolumen
für vollständig entwickelte Projekte von mehr als EUR 450 Millionen. Darüber
hinaus bestätigt der Vorstand vor dem Hintergrund eines sich
stabilisierenden gesamtwirtschaftlichen Umfelds seine bereits ausgegebene
Prognose für das Geschäftsjahr 2021 mit bereinigten Konzern-Umsatzerlösen in
Höhe von EUR 900 Millionen bis EUR 1,0 Milliarde und einem bereinigten
Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von mindestens EUR 90 Millionen.

In die neue Prognose mit eingeflossen sind die Ergebnisse für das erste
Halbjahr 2020 (bereinigte Konzern-Umsatzerlöse in Höhe von EUR 179,6
Millionen / bereinigtes Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 13,7
Millionen), die Instone im Rahmen der Halbjahresfinanzberichterstattung für
H1 2020 am 27. August 2020 veröffentlichen wird.

Instone verweist hinsichtlich der Definitionen der bereinigten Umsatzerlöse,
dem bereinigten Konzernergebnis nach Steuern und der bereinigten
Rohergebnismarge auf die entsprechenden Definitionen in ihrem Jahresbericht
2019, der auf der Instone Webseite veröffentlicht wurde.

Investor Relations
Instone Real Estate
Burkhard Sawazki
Grugaplatz 2-4
D-45131 Essen
Tel.: +49 (0)201 45355-137
E-Mail: burkhard.sawazki@instone.de

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die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an
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Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind.
In dem Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung
beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger
sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
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der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated
associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses
Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im
Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses
Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder
sich darauf verlassen.

Mitteilung für Vertriebsunternehmen
Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde -
ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung
nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II
Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren
durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen
Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen
Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden
Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung").
Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke
der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis
der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte
sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren.
Die neuen Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und
eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien
ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder
Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem
geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und
Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel
verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu
verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder
vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen
in Bezug auf das in dieser Veröffentlichung beschriebene Angebot. Es wird
klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an
einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt,
in die neuen Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine
sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte der neuen Aktien oder die
neuen Aktien vorzunehmen.
Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der
neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Instone Real Estate Group AG
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Deutschland
Telefon: +49 201 453 550
E-Mail: ir@instone.de
Internet: www.instone.de
ISIN: DE000A2NBX80
WKN: A2NBX8
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1123807

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1123807 26.08.2020 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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