INDUS Holding AG: INDUS Holding AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts
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DGAP-Ad-hoc: INDUS Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
INDUS Holding AG: INDUS Holding AG beschließt Barkapitalerhöhung unter
Ausschluss des Bezugsrechts
25.03.2021 / 18:00 CET/CEST
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ODER DER VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
Schlagworte: Kapitalerhöhung
INDUS Holding AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des
Bezugsrechts
Bergisch Gladbach, 25. März 2021 - Der Vorstand der INDUS Holding AG hat
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019
beschlossen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Der Vorstand beabsichtigt eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft
von derzeit 63.571.323,62 Euro um bis zu 6.357.130,02 Euro (entsprechend
knapp 10% des Grundkapitals) auf bis zu 69.928.453,64 Euro durch die Ausgabe
von bis zu 2.445.050 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen
Aktien werden prospektfrei institutionellen Investoren angeboten und sind ab
dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden voraussichtlich
am oder um den 31. März 2021 in die bestehenden Notierungen der Aktien der
Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Düsseldorf
einbezogen.
Die Anzahl der neuen Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt,
welches unmittelbar nach dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis
wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des
Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.
Diese Barkapitalerhöhung ermöglicht INDUS weiteren Handlungsspielraum für
zukünftige Akquisitionen in definierten Zukunftsbranchen bei gleichzeitiger
Beibehaltung stabiler Bilanzrelationen und der Stärkung der Eigenkapital-
und Liquiditätsbasis.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine
solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt
oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die
im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils
gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine
Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln
oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Kontakt:
Dafne Sanac & Nina Wolf
Investor Relations & Öffentlichkeitsarbeit
INDUS Holding AG
Kölner Straße 32
51429 Bergisch Gladbach
Tel +49 (0) 022 04 / 40 00-32
Tel +49 (0) 022 04 / 40 00-73
E-Mail investor.relations@indus.de
E-Mail presse@indus.de
www.indus.de
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Quelle: dpa-AFX