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DGAP-Adhoc: HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe (deutsch)

DGAP-Adhoc: HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe (deutsch)
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06.07.2020 ‧ dpa-Afx

HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

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DGAP-Ad-hoc: HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für
Belegschaftsaktienausgabe

06.07.2020 / 14:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Bornheim, 6. Juli 2020. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in
Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen,
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 60.000 Stück eigene Aktien zu erwerben.
Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2020
geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der
Rückkauf dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms i. S. d.
Artikel 5 Abs. 2 c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. April 2014.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe
der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014 und gemäß der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Der Aktienrückkauf wird am 1. August 2020 beginnen und ist bis zum Ende des
Geschäftsjahres 2020/21 (Bilanzstichtag 28. Februar 2021) zeitlich
befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder
überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der
Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen
Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem
Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 liegt. Orders für Rückkäufe werden
nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen
abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden
nicht während dieser Phase verändert werden. Der maximale Gesamtkaufpreis,
für den Aktien durch die HORNBACH Baumarkt AG erworben werden sollen,
beträgt EUR 2.000.000,00.

Der Aktienrückkauf wird "billigst Interesse wahrend" unter Führung eines
Kreditinstituts durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt
des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft trifft.

Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht
mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra-Handel
der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche
Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin
abzuleiten.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden gemäß Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die
Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung die
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Webseite www.hornbach-holding.de in der
Rubrik Investor Relations/Aktien/Aktienrückkauf veröffentlichen und dafür
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Kontakt:
Axel Müller
Leiter Group Communications und Investor Relations
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Tel. +49 (0) 6348 602444
axel.mueller@hornbach.com

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06.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz
Deutschland
Telefon: +49 (0)6348 / 60 00
Fax: +49 (0)6348 / 60 40 00
E-Mail: info@hornbach.de
Internet: www.hornbach.de
ISIN: DE0006084403
WKN: 608440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1086965

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Quelle: dpa-AFX

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