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08.12.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: home24 SE: home24 SE beschließt Barkapitalerhöhung (deutsch)

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home24 SE: home24 SE beschließt Barkapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: home24 SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
home24 SE: home24 SE beschließt Barkapitalerhöhung

08.12.2020 / 17:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN
VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE
VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN
WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE
DIESER BEKANNTMACHUNG.

Berlin, 8. Dezember 2020 - Der Vorstand der home24 SE (die "Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital und unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen (die "Kapitalerhöhung"). Die
Gesellschaft beabsichtigt, bis zu 2.640.918 neue, auf den Inhaber lautende
Stückaktien auszugeben, was einem Betrag von bis zu 10 % des gegenwärtigen
Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Die Anzahl der neuen Aktien und
der Platzierungspreis werden im Rahmen eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt, welches mit
sofortiger Wirkung beginnt. Die neuen Aktien sind mit den gleichen Rechten
ausgestattet, einschließlich der Dividendenberechtigung, wie die bestehenden
Aktien der Gesellschaft.

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung sollen ausschließlich
institutionellen Investoren angeboten und unter Einbeziehung in die
bestehende Notierung im regulierten Markt Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
Standard) zum Börsenhandel zugelassen werden. Im Zusammenhang mit der
Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft einer 90-tägigen Lock-up-Periode
zugestimmt, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Im Hinblick auf die jüngst verkündeten Pläne der Gesellschaft, die
Vorbereitungen für den Börsengang ihrer brasilianischen Tochtergesellschaft
Mobly S.A. voranzutreiben, beabsichtigt die Gesellschaft, die
Nettoemissionserlöse aus der Privatplatzierung in erster Linie für die
Stärkung ihres europäischen Geschäfts zu verwenden. Insbesondere
beabsichtigt die Gesellschaft Investitionen in zusätzliches Umlaufvermögen,
kundenorientierte Technologie und ihr Showroom-Konzept zu tätigen, das
Performance Marketing zu skalieren, insbesondere mit stärkerem Fokus auf
ihre europäischen Märkte außerhalb der DACH-Region, die Markenbekanntheit zu
stärken sowie potentielle Möglichkeiten für externes Wachstum zu nutzen.

Mitteilende Person: Dr. Martin Bredol, Capital Market Compliance Officer

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Rechtliche Hinweise

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan
oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen
unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in
Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen
kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder
darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der home24 SE oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung
noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt
werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem
Securities Act in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act')
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder
verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen
wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities
Act besteht.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
Personen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die
'Order') fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der
Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.)
oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden
dürfen (solche Personen zusammen, die 'Relevanten Personen'). Auf diese
Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug
nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von
der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten
Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten
Königreich richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung
beschriebenen Wertpapiere (die 'Platzierung') ausschließlich an
qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
(Prospektverordnung).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies
nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst
informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung
dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der
Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.

Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage
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Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie 'glauben', 'schätzen',
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erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die
nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren
auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der
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Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und
Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten
oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können.
Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien
für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht
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immer geartete Verantwortung dafür, dass die hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)) erfüllen, und (ii) für den
Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils
geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür
verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu
evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Kontakt:
Philipp Steinhäuser, ir@home24.de

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1153596 08.12.2020 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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