HolidayCheck Group AG plant Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 20 Mio. Euro
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DGAP-Ad-hoc: HolidayCheck Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
HolidayCheck Group AG plant Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung -
Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 20 Mio. Euro
03.12.2020 / 12:17 CET/CEST
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HolidayCheck Group AG plant Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung -
Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 20 Mio. Euro
München, 3. Dezember 2020 - In Anbetracht der anhaltenden Verwerfungen im
deutschsprachigen Markt für Urlaubsreisen, als Folge der Covid-19-Pandemie
und des damit einhergehenden erheblichen Umsatz- und Ergebnisrückgangs,
plant die HolidayCheck Group AG die Durchführung einer Barkapitalerhöhung
aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre.
Die HolidayCheck Group AG hat hierzu Gespräche mit ihrem Hauptaktionär, der
Burda Digital SE, aufgenommen. Diese hat der Gesellschaft heute mitgeteilt,
die ihr zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung i.H.v.
mindestens EUR 20 Mio. auszuüben, unter der Voraussetzung, dass der
Bezugspreis pro Aktie maximal EUR 1,65 beträgt.
Die Gesellschaft plant, das Genehmigte Kapital 2018 voll auszuschöpfen und
das Grundkapital um bis zu 29.156.814 Euro durch Ausgabe von bis zu
29.156.814 neuen Aktien zu erhöhen. Dies entspricht 50 Prozent des aktuellen
Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung soll im ersten Quartal
2021 nach Billigung des Wertpapierprospekts durchgeführt werden.
Aufgrund der unbestimmten Dauer der Krise plant die Gesellschaft, die Mittel
primär zur Sicherstellung der Finanzierung des Geschäftsbetriebs
einzusetzen.
Der Vorstand
Kontakt:
HolidayCheck Group AG
Armin Blohmann
Neumarkter Str. 61
81673 München
Tel.: +49 89 357680 901
Fax: +49 89 357680 999
E-Mail: armin.blohmann@holidaycheckgroup.com
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Wichtige Hinweise
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Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre
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Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere
erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner
Veröffentlichung, bei der HolidayCheck Group AG, München, Deutschland,
sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der
Gesellschaft (https://www.holidaycheckgroup.com/) kostenfrei erhältlich
sein.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des
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Act') verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches
Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden
sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts
durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser
Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft
und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft,
enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
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Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), (ii)
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Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen
werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere
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zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw.
jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige
zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen
Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen
sich anhand von Begriffen wie beispielsweise 'erwarten', 'glauben',
'vorhersehen', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'werden', 'könnten', 'können'
oder 'können unter Umständen' bzw. der verneinenden Verwendung dieser
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hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt
und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon
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aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser
Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse
Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche
eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang
mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen
oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
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03.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Quelle: dpa-AFX