Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Heliad schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab.
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DGAP-Ad-hoc: Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Kapitalerhöhung
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Heliad schließt Kapitalerhöhung
erfolgreich ab.
10.12.2021 / 07:55 CET/CEST
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Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA schließt Kapitalerhöhung erfolgreich
ab.
Frankfurt am Main, 10. Dezember 2021 - Die Heliad Equity Partners GmbH & Co.
KGaA (ISIN: DE000A0L1NN5) (die "Gesellschaft") hat heute ihre gestern
beschlossene Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen.
Insgesamt wurden 800.000 neue Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung bei
qualifizierten Anlegern platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 10,15
je neuer Aktie festgelegt.
Das Grundkapital der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA wird im Zuge der
Transaktion von EUR 10.416.941,00 auf EUR 11.216.941,00 gegen Bareinlagen
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erhöht.
Vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister der Gesellschaft fließt der Heliad Equity Partners GmbH &
Co. KGaA aus der Kapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR
8.120.000,00 zu. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur
weiteren Finanzierung der Investitionsaktivitäten dienen, wobei ein erstes
Investment für das Jahr 2022 bereits zugesichert ist.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt und
werden voraussichtlich am 16. Dezember 2021 in die bestehende Notierung im
Freiverkehr (Open Market), Teilbereich Scale, an der Frankfurter
Wertpapierbörse (FWB) einbezogen. Die Handelsaufnahme erfolgt
voraussichtlich am 16. Dezember 2021. Die Lieferung der neuen Aktien ist
ebenfalls für den 16. Dezember 2021 vorgesehen. Nach der Privatplatzierung
wird die Gesellschaft einer Lock-up-Verpflichtung von 90 Tagen unterliegen,
das heißt einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder
Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine
weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Lock-up-Verpflichtung enthält
marktübliche Ausnahmen.
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG begleitete die Kapitalerhöhung als Sole
Global Coordinator und Joint Bookrunner. M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA
unterstützte die Transaktion als zusätzlicher Joint Bookrunner.
Über Heliad
Heliad (ISIN: DE000A0L1NN5 / Ticker: HPBK) ist eine börsennotierte
Beteiligungsgesellschaft mit dem Ziel sowohl Unternehmer als auch Investoren
gleichermaßen zu unterstützen. Die Gesellschaft investiert in marktführende
Unternehmen, unabhängig von Sektor und regionaler Herkunft, mit der Absicht,
die nächste Wachstumsphase anzutreiben. Heliad unterstützt als
börsennotierte Gesellschaft mit einem starken Team und strategischen
Partnern Unternehmen vor, während und nach einem IPO und ebnet den Weg zu
öffentlichen Kapitalmärkten.
Dabei erlaubt es die Evergreen-Struktur von Heliad, unabhängig von den
üblichen Finanzierungslaufzeiten zu agieren, und bietet Aktionären bereits
vor dem IPO einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen, ohne
Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der Größe der Investments.
Weitere Informationen über Heliad finden Sie unter www.heliad.com oder auf
LinkedIn.
Kontakt
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
E-Mail: investor-relations@heliad.com
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Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem United
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In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten
Königreicht richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
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von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die
"Prospektverordnung"), im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch
den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist,
sind. Außerdem richtet sich in dem Vereinigten Königreich die in dieser
Bekanntmachung beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils
geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies",
"unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an
die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen
im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage
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1256345 10.12.2021 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX