EQS Group AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
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DGAP-Ad-hoc: EQS Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
EQS Group AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
15.03.2022 / 20:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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EQS Group AG schließt Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich ab
München, den 15. März 2022 - Die EQS Group AG ("Gesellschaft") hat die am
25. Februar 2022 bekannt gegebene Bezugsrechtskapitalerhöhung
("Kapitalerhöhung")
erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden 1.443.246 neue, auf den Namen
lautende Stückaktien ("Neue Aktien") in der Bezugsfrist vom 28. Februar 2022
bis zum 14. März 2022 (jeweils einschließlich) ("Bezugsfrist") im
Bezugsverhältnis von 6 : 1 zum Bezugspreis von EUR 33,00 pro Neuer Aktie
("Bezugspreis")
nach den Bedingungen und Bestimmungen des seit 28. Februar 2022 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots der Gesellschaft
("Bezugsangebot")
angeboten. 140.463 Neue Aktien sind im Rahmen des Bezugsangebots bezogen
worden. Dies entspricht ca. 9,7 % der insgesamt 1.443.246 angebotenen Neuen
Aktien.
1.224.273 Neue Aktien (ca. 84,8 % der insgesamt 1.443.246 angebotenen Neuen
Aktien), für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden
("Restaktien"), wurden ausgewählten qualifizierten Anlegern im Rahmen einer
internationalen Privatplatzierung zu einem Preis angeboten, der nicht unter
dem Bezugspreis lag. In diesem Zusammenhang wurden 606.061 Restaktien der
Gerlin N.V. zugeteilt, die sich dazu verpflichtet hatte, Neue Aktien in
einem Gesamtbetrag von EUR 20.000.013,00 zu zeichnen. Dies entspricht ca. 42
% der insgesamt 1.443.246 angebotenen Neuen Aktien.
Insgesamt wurden damit 1.364.736 (ca. 94,6 %) der 1.443.246 angebotenen
Neuen Aktien platziert.
Die Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Anmeldung zum
Handelsregister, die nun kurzfristig erfolgt. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 29. März 2022 in das Handelsregister
eingetragen.
Nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erhöht sich das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.659.476,00 um EUR 1.364.736,00 auf
EUR 10.024.212,00 durch Ausgabe der 1.364.736 Neuen Aktien. Der
Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beträgt rund EUR 45 Mio. Die
Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt und werden
voraussichtlich am 30. März 2022 zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse (Segment Scale) sowie zum Handel im Freiverkehr der Börse
München (Segment m:access) einbezogen. Die Lieferung und Abrechnung der
neuen Aktien findet voraussichtlich am 31. März 2022 statt.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung:
EQS Group AG
André Marques, CFO
Tel.: +49 89-444430033
Email.: andre.marques@eqs.com
WICHTIGE HINWEISE
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Die Bezugsfrist für
die Neuen Aktien ist bereits abgelaufen. Ein öffentliches Angebot der Neuen
Aktien in Deutschland erfolgte ausschließlich auf der Grundlage eines von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten
Wertpapierprospekts. Die Neuen Aktien wurden bereits verkauft. Eine
Anlageentscheidung über die Neuen Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der
Grundlage eines solchen Wertpapierprospekts getroffen werden. Der
Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/investoren) kostenlos verfügbar.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme
Deutschlands ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet, die
"qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt,
der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum
Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
("Prospektverordnung"),
sind.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im
Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), oder (ii) Personen,
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende
Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder
(iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer
Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and
Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von
Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf
(alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).
Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen,
die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung
nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder
Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur
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Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und
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1303451 15.03.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX